Zum Brandschutzgutachten MZH Sickenhofen

Werte Bürgerinnen und werte Bürger,
wie kann es sein, dass die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik mit der körperlichen Unversehrtheit, mit der Gesundheit, von uns Bürgern nach dem Zufallsprinzip bzw. der Wahrscheinlichkeit umgehen, und haben dabei vergessen, dass bereits Aristoteles darauf hinwies: Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintritt.

Dies deckt sich mit den letzten Absätzen des Leserbriefes von H. Heil in der BZ  - Feuer unterm Dach - zur Problematik der Ergebnisse des Brandschutzgutachtens u.a. zur Mehrzweckhalle Sickenhofen.
Doch das kann nicht sein, denn dann wären ja die Bewertungen und das Resümee aus den Brandschutzgutachten philosophisch und nicht real und wirklich.
Aber im Gutachten handelt es sich um eindeutige Fakten, um Untersuchungs- und Bewertungsergebnisse die für uns Bürger, uns Nutzern, der städtischen Hallen hier in einem Satz zusammen gefasst sind:
• Die bestehenden brandschutztechnischen Mängel stellen eine konkrete Gefährdung der Nutzer und der Betriebssicherheit dar („8.0 Resümee).
Dieses Resümee, diese Kernaussage steht so im Gutachten vom Mai 2008 und da ich unterstelle, dass die für uns Bürger in der Verwaltung tätigen lesen können, wussten sie seit spätestens diesem Datum welchen Risiken die Nutzer im Hinblick auf die körperliche Unversehrtheit ausgesetzt werden.
Das ist keine Nachlässigkeit, kein Unwissen, oder Dummheit der Verantwortlichen mehr, nein das ist grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz bei der fehlerhaften Ausübung ihrer Verwaltungsarbeit und der Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht uns Bürgern gegenüber.
Der Bürgermeister, der Magistrat, die Fachbereichsleiter müssen doch wissen was sie da tun bzw. unterlassen, insbesondere auch in der Verantwortung für die in ihrem Auftrag tätigen Personen, den Hilfskräften, der Feuerwehr etc.
Da möchte ich mich als Vorgesetzter / als Dienstherr vor der Berufsgenossenschaft, oder dem Arbeitsgericht nicht verantworten müssen.
Im Schadensfall könnte man sogar soweit gehen von einer Straftat zu sprechen, nämlich einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Personen (§ 223 StGB), da ist dann sogar der Versuch schon strafbar der ggf. wissentlich durch Unterlassung herbei geführt wurde.
Ich hoffe wir müssen in Babenhausen in diesem Zusammenhang nicht bzw. nie von Geschädigten oder Schädigern und Konsequenzen hierbei sprechen, aber es sollte klar sein was eintreten kann wenn vorsätzlich ein solches Brandschutzgutachten für Jahre unter Verschluss gehalten wird.
Wenn die Gesundheit von uns Bürgern immer mehr eine untergeordnete Rolle im „Ping – Pong“ der städtischen Gremien wird, hört der sog. Spaß endgültig auf und Verantwortliche müssen endlich Verantwortung übernehmen!
Aus diesem Grunde erwarte ich, dass der / die Verantwortlichen aus dem Bürgermeisteramt, dem Magistrat, den Fachbereichen, aber auch in den Parteien die Konsequenzen ziehen, zurück treten bzw. abgelöst werden.
Dies betrifft nicht allein die derzeit verantwortlich Handelnden, da waren dann auch seit 2008 Andere beteiligt die jetzt schon gemütlich zuhause auf dem Sofa sitzen.
    Manfred Weber

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