Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Jahresstatistik über gesundheitsschädliche Lebensmittel in Hessen

Gründe für EU-Schnellwarnungen, von denen Hessen im Jahr 2016 betroffen war.

Bei der Landeskontaktstelle für das EU-Lebensmittelschnellwarnsystem im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gehen immer mehr Meldungen ein. 2016 gab es 200 Beanstandungen aus anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedsstaaten, von denen aufgrund der ermittelten Lieferbeziehungen auch hessische Unternehmen betroffen waren (Vorjahr: 152). Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum 39 Fälle aus Hessen durch das RP in das Schnellwarnsystem eingestellt, weil gesundheitsschädliche Lebensmittel durch hier ansässige Lebensmittelunternehmen überregional in den Verkehr gelangt waren (Vorjahr: 35).

In all diesen Fällen hat das RP Darmstadt die jeweils erforderlichen Maßnahmen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den kreisfreien Städten und Landkreisen veranlasst. Hierzu gehörten insbesondere die Kontrolle der Rücknahme der betroffenen Produkte aus allen hessischen Verkaufsstellen, die Sicherstellung und Vernichtung von beanstandeter Ware sowie die Ermittlung der weiteren Vertriebswege.
Zusätzlich wurden öffentliche Warnungen veranlasst, sofern das gesundheitsschädliche Lebensmittel über den Handel bereits bei den Verbrauchern angekommen war. In 11 Fällen hat das RP Darmstadt zu diesem Zweck 2016 Warnmeldungen auf der bundesweiten Plattform lebensmittelwarnung.de eingestellt. In 99 weiteren Fällen hat sich das RP dort Warnmeldungen aus anderen Bundesländern angeschlossen, weil die jeweiligen Lebensmittel auch in Hessen in Verkehr gelangt waren.
Insgesamt waren bei den in Hessen vertriebenen gesundheitsschädlichen Lebensmitteln abweichende Beschaffenheit (z. B. Verderb), mikrobielle Kontaminationen (z. B. Listerien oder E. coli), Verunreinigungen durch Fremdkörper (z. B. Glassplitter, Metallfragmente) oder Schimmelpilzgifte (z. B. Aflatoxine) sowie chemische Verunreinigungen die häufigsten Beanstandungsgründe (siehe Abbildung).

Hintergrund:
Über das Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) tauschen die EU-Mitgliedsstaaten und zahlreiche assoziierte Drittländer alle relevanten Informationen zu gesundheitsschädlichen Lebensmitteln aus. 2016 gab es in diesem System über 10.000 Meldungen (Vorjahr: ca. 9.000). Mit 821 neuen Warnmeldungen („original alert notification“) wurde abermals eine neue Rekordmarke erreicht (Vorjahr: 750). Zu diesen Warnmeldungen wurden insgesamt 4.666 Folgemeldungen („follow-up notification“) zu Maßnahmen und weiteren Ermittlungsergebnissen übermittelt (Vorjahr: 4.000). Die übrigen Meldungen betrafen Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen („border rejection notification“) sowie Informationsmeldungen („information notification“).
In Hessen koordiniert das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) den gesamten Meldeverkehr. Die beim RP angesiedelte Landeskontaktstelle prüft hierzu alle von außen eingehenden Meldungen auf eine Betroffenheit Hessens und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen durch die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Sofern ein überregional vertriebenes Produkt in Hessen als gesundheitsschädlich beanstandet wird oder der verantwortliche Lebensmittelunternehmer in Hessen seinen Sitz hat, bündelt die Landeskontaktstelle alle relevanten Informationen zu diesem Fall und stellte diese in das RASFF ein. Dadurch wird sichergestellt, dass gesundheitsschädliche Lebensmittel grenzüberschreitend, schnell und vollständig vom Markt genommen werden.
Sofern ein gesundheitsschädliches Lebensmittel bereits die Endverbraucher erreicht hat, ist zusätzlich eine öffentliche Warnung durch den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer notwendig. Solche öffentlichen Rückrufe werden durch die deutschen Behörden auf www.lebensmittelwarnung.de eingestellt. Das RP Darmstadt ist auch hierfür hessenweit zuständig.

(Text/Foto: rp)

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