Regierungspräsidium (RP) Darmstadt informiert: RP findet immer mehr gefährliche Sonnenbrillen und warnt vor Billig-Angeboten für Markenprodukte im Internet

Mit einer solchen Sonnenbrille samt Prüfzeichen und Begleit-Dokumenten kann nichts schiefgehen.

Sonnenbrillen sollen in erster Linie vor zu grellem Licht und vor gefährlichen Anteilen der Sonnenstrahlen schützen. Sie müssen deshalb nachweisbar besondere gesetzliche Anforderungen erfüllen. Viele Sonnenbrillen entsprechen diesen Vorgaben aber nicht und sind deshalb bei der Verwendung in der Sonne gefährlich. Nachweise über die Sicherheit sind selten bis nie zu bekommen. Häufig werden bereits einfachste Regeln der Kennzeichnung nicht beachtet.

Den Verbraucherschützern beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sind in den vergangenen Jahren insbesondere Brillen aufgefallen, die über das Internet im Ausland bestellt worden sind. Tausende solcher Brillen wurden deshalb bereits 2014 und 2015 durch den Zoll an den Grenzen aufgehalten. In diesem Jahr wurden mit bislang 12567 Sonnenbrillen sogar noch deutlich mehr zum Import angemeldet. Die vorwiegend aus asiatischer Produktion stammenden Brillen wurden nur in wenigen Einzelfällen - und dann nur unter behördlichen Auflagen zur Nachbesserung – durch das RP Darmstadt freigegeben.
Das RP Darmstadt warnt insbesondere vor einem Trend, den dessen Verbraucherschützer im vergangenen Sommer beobachteten: Angelockt von Billigstangeboten im Internet für vermeintliche Markenbrillen haben viele Käufer - gegen Vorkasse – Sonnenbrillen bestellt. Endstation der aus Asien angelieferten Brillen war dann der Frankfurter Flughafen als eine der größten Außengrenzen des europäischen Binnenmarktes.
Die Brillen fielen den Zollbehörden bei der Einfuhrkontrolle auf, die das RP Darmstadt einschalteten. Dessen Experten prüften die Brillen dann auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Bereich Produktsicherheit. Das Ergebnis: Keine dieser Sonnenbrillen hat diese Prüfung bestanden. Die Brillen durften somit nicht eingeführt werden. Das Nachsehen hatten die Käufer. Zu der Enttäuschung, die bestellte Sonnenbrille nicht bekommen zu haben, zeigten sich viele Käufer der Behörde gegenüber verärgert, keine Chance auf Geldrückgabe zu haben, weil der Anbieter plötzlich nicht mehr zu erreichen war.
Das RP rät deshalb beim Kauf von Sonnenbrillen, auf die wesentlichen Regeln zur Kennzeichnung und zu den Begleitpapieren zu achten. Demnach reicht eine Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen alleine nicht aus. Zusätzlich sind, so das RP, die Angaben einer Typ- oder Modellbezeichnung sowie Name und Anschrift des Herstellers erforderlich. Hat der Hersteller seinen Sitz nicht im europäischen Wirtschaftsraum (EWR), muss dem Kunden ein Ansprechpartner in Europa genannt werden.
Auch eine Informationsbroschüre muss der Brille beigefügt sein. Diese muss - in deutscher Sprache - Auskunft über die sachgerechte Anwendung und Pflege geben. Angaben zur Schutzkategorie und der Norm, nach der die Brille hergestellt ist, runden das Anforderungsprofil ab. Der Verwender muss schließlich wissen, ob die Brille auch zum Autofahren geeignet ist. Gläser der sogenannten „Kategorie 4“ sind nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.
Verbraucher können sich mit Fragen zur Produktsicherheit oder Meldungen über gefährliche Produkte jederzeit an das Regierungspräsidium Darmstadt unter der E-Mail-Adresse arbeitsschutz-frankfurt[at]rpda.hessen[dot]de wenden.

(Text/Foto: rp)

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