Ein Eierkarton eignet sich beispielsweise keineswegs als Spielzeug für unter Dreijährige, da an der Schachtel krankmachende Keime wie Salmonellen haften könnten. Außerdem können sich durch den Speichel gesundheitlich bedenkliche Farbbestandteile aus dem Karton lösen und vom Kind in den Körper aufgenommen werden.
Alltagsgegenstände können auch mechanische Gefahren bergen – etwa Verletzungen durch scharfe Kanten, ein Verschlucken von Kleinteilen oder eine Strangulation durch Schnüre, Bänder und Schläuche.
Weitere Beispiele für Risiken, Informationen und Empfehlungen zum Spielen mit Alltagsgegenständen finden sich in dem neuen Informationsblatt (https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Faltbl...), das ab sofort auf der Internet-Seite des RP Darmstadt in der Rubrik „Sicherheit“ unter dem Themenfeld „Verbraucherschutz“ im Abschnitt „Spielen mit Alltagsgegenständen“ verfügbar ist. (rp)
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Rubrik: Babenhausen und Umgebung
01.08.2018
Regierungspräsidium Darmstadt (RP) informiert: RP mahnt zur Vorsicht bei Verwendung von Alltagsgegenständen als Spielzeug
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