Regierungspräsidium Darmstadt (RP) informiert: RP mahnt zur Vorsicht bei Verwendung von Alltagsgegenständen als Spielzeug

Diese Trinkröhrchen sind für den Lebensmittelkontakt hergestellt und daher gesundheitlich unbedenklich. (Pixabay)

 In vielen Büchern und Internet-Texten wird behauptet, dass sich Alltagsgegenstände zum Spielen für Kleinkinder eigneten. Dabei wird leider viel zu oft vernachlässigt, dass diese für eine Erforschung mit dem Kindermund unbedenklich sein müssen. Ein neues Informationsblatt des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt gibt Eltern deshalb jetzt Hinweise zu dem Thema.

Ein Eierkarton eignet sich beispielsweise keineswegs als Spielzeug für unter Dreijährige, da an der Schachtel krankmachende Keime wie Salmonellen haften könnten. Außerdem können sich durch den Speichel gesundheitlich bedenkliche Farbbestandteile aus dem Karton lösen und vom Kind in den Körper aufgenommen werden.
Alltagsgegenstände können auch mechanische Gefahren bergen – etwa Verletzungen durch scharfe Kanten, ein Verschlucken von Kleinteilen oder eine Strangulation durch Schnüre, Bänder und Schläuche.
Weitere Beispiele für Risiken, Informationen und Empfehlungen zum Spielen mit Alltagsgegenständen finden sich in dem neuen Informationsblatt (https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Faltbl...), das ab sofort auf der Internet-Seite des RP Darmstadt in der Rubrik „Sicherheit“ unter dem Themenfeld „Verbraucherschutz“ im Abschnitt „Spielen mit Alltagsgegenständen“ verfügbar ist.   (rp)

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