Gibt jemand in Hessen einen Bau in Auftrag, sollte die Person die Baufläche – alleine aus Gründen des Arbeitsschutzes - auf Kampfmittel untersuchen lassen. Dazu fragt sie beim Kampfmittelräumdienst des RP an, ob es in dem betreffenden Gebiet Kriegsmunition geben könnte. Ergeben sich aus der Luftbild-Auswertung Verdachtsmomente, muss vor Ort nach Kampfmitteln gesucht werden. Hierzu beauftragt der Bauende dann in der Regel eine Fachfirma, die über eine entsprechend Zulassung verfügt. Diese sondiert den Baugrund nach Auffälligkeiten, die auf Bomben, Granaten und andere Munition hindeuten könnten.
An dieser Stelle kommt spätestens auch der Arbeitsschutz des RP ins Spiel, denn Sondierungen zur Vorerkundung müssen dem jeweiligen Regierungspräsidium angezeigt werden. In der Anzeige wird der Ort, das Datum, die Art der Sondierung und die verantwortliche Person angegeben. Die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer prüfen diese Angaben. So benötigt die ausführende Firma eine Erlaubnis und die verantwortliche Person einen Befähigungsschein - beides wird ebenfalls vom RP-Arbeitsschutz ausgestellt. Dieser kontrolliert auch, ob bei der Erkundung die einschlägigen Standards eingehalten werden.
Die Kampfmittel-Suche selbst erfolgt mittels magnetischer Verfahren oder per Georadar – beides sogenannte bildgebende Verfahren. Damit können Bodenanomalien auf einem Monitor festgestellt werden. Es gibt sowohl Tiefen- als auch Flächensondierungen. Der Einsatz der jeweiligen Verfahren ist von der Art der vermuteten Kampfmittel, Tiefe und Bodenart abhängig. Stoßen die Fachfirmen bei ihren Vor-Ort-Erkundungen auf Kriegsmunition, verständigen sie umgehend den Kampfmittelräumdienst beim RP in Darmstadt. Dieser kümmert sich dann um die Bergung, Entschärfung und Entsorgung der Munition.
(Text/Foto: rp)
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