Zum heutigen Tag des Artenschutzes macht das Regierungspräsidium Darmstadt darauf aufmerksam, dass der Artenschutz nichts von seiner Aktualität verloren hat. Erst seit einem Jahr gelten in der EU neue Durchführungsbestimmungen zum Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973. Auch wenn die Bevölkerung mittlerweile in vielen Bereichen des Artenschutzes sensibilisiert ist, kommt es immer wieder zu Verstößen – vor allem mit lebenden Tieren.
Tag des Artenschutzes:
Der Tag des Artenschutzes ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutz-übereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt worden und findet jährlich am 3. März statt. Durch das Abkommen, das am 3. März 1973 unterzeichnet wurde, sollen bedrohte wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet werden. Der Tag des Artenschutzes dient der Erinnerung an diese Konvention.
(Text: rp / Fotos: RP Asservatenkammer)
Kommentare