Steuern zu erhöhen sollte immer das letzte Mittel sein und erst dann greifen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Denn mit einer Erhöhung der Grundsteuer B belastet man alle Bürgerinnen und Bürger, ob die mit Wohneigentum oder die, die zur Miete wohnen. Dass es dieses Mal etwas länger mit dem Haushalt gedauert hat, war der Erwartung geschuldet, aus dem sogenannten Landesausgleichsstock Fördermittel zu erhalten. Den Landesausgleichsstock unterhält das Land Hessen zur Unterstützung finanziell notleidender Gemeinden. „Daraus wird aber nun in diesem Jahr leider nichts“, berichtet Günther Eckert aus den Beratungen im Finanzministerium. „Es bleibt die Hoffnung, eine entsprechende Unterstützung für 2021 zu erhalten.“
Für Eckert ist es nicht nachvollziehbar, dass weder Bürgermeister noch Magistrat einen solchen Antrag frühzeitig vor der Einbringung des Haushalts gestellt haben. „Stattdessen haben sie wie schon in den Vorjahren einen Haushalt mit einer beachtlichen Grundsteuererhöhung vorgelegt. Zum Glück konnten wir auf diese Steuererhöhungen verzichten. Andere Zuweisungen aus Fördertöpfen haben dies möglich gemacht.“
Dass Babenhausen in den kommenden Jahren auf diese Möglichkeiten externer Hilfe angewiesen sein wird, ist für die CDU keine Frage. Die enormen Einkommensausfälle bei der Gewerbesteuer, insbesondere durch Continental, und die Entwicklung der Kaserne, den künftigen Kaisergärten, werden ohne Hilfe durch Kreis und Land nicht zu stemmen sein. Das neue Stadtgebiet Kaisergärten wird Babenhausen in den kommenden drei Jahren mit ca. 3 Millionen Euro zunächst einmal belasten, bevor hier Einnahmen für die Stadt wachsen.
„Als Solidargemeinschaft werden wir diese Herausforderung meistern. Wir als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, mit den finanziellen Mitteln sorgsam umzugehen und genau hinzuschauen: Welche der noch verbleibenden, sogenannten freiwilligen Leistungen dienen dem Gemeinwohl, und auf welche, von denen nur einige wenige einen Nutzen haben, können wir verzichten?“
Wie Eckert weiter schreibt, hat der Haushalt nur mit den Stimmen der CDU, FWB und FDP das Stadtparlament passiert. „Sobald der Haushalt durch die Kommunalaufsicht genehmigt ist, ist auch die Zeit der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung vorbei, mit der unser Bürgermeister in den vergangenen Monaten politisch schwer kokettiert hat.“ Insbesondere Leistungen des Bauhofs, wie das Aufstellen der Weihnachtsbäume oder jüngst die Reinigungsarbeiten nach dem Fastnachtszug, gaben ihm Anlass, die Arbeiten öffentlichkeitswirksam nicht zu genehmigen. „Statt in die Opferrolle zu flüchten, sollte er die Galionsfigur der kommunalen Selbstverwaltung sein, er sollte voranschreiten und mutige Entscheidungen zu Gunsten der Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger treffen.“
Eine vorläufige Haushaltsführung besteht immer ab dem 1. Januar eines Jahres, in dem noch kein genehmigter Haushalt vorliegt. Es sei in Babenhausen viele Jahre üblich gewesen, dass Haushalte erst im März oder sogar erst im August genehmigt waren. „Da hat es keinen Menschen interessiert , ob wir gerade in einer vorläufigen Haushaltsführung waren oder nicht.“ Jetzt werde die vorläufige Haushaltsführung dramatisiert und diene stets als Universalargument bei allen möglichen Entscheidungen.
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Rubrik: Politik und Parteien
13.03.2020
Stellungnahme der CDU-Fraktion Babenhausen: Auch 2020 keine Grundsteuererhöhung in Babenhausen
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