Stellungnahme: ASB zur Kinderbetreuung in Babenhausen

Der ASB nimmt Stellung zu aktuellen Äußerungen in der Presse zur Situation der Kinderbetreuung in Babenhausen, da er selbst hierbei erwähnt wurde.

Harald Finsel, Geschäftsführer des ASB Regionalverband Südhessen, erklärt: „Der ASB als Betreiber der acht städtischen Kindertageseinrichtungen in Babenhausen ist vor allem den Kindern, den Eltern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie natürlich der Stadt als Auftraggeber verpflichtet. Der ASB und seine Beschäftigten stehen dabei für hohe Qualität in der Kinderbetreuung. Unsere Mitarbeitenden setzen sich hier mit hohem Einsatz und Verantwortungsbewusstsein täglich für das Wohl der Kinder ein – innerhalb der von der Stadt gesetzten Rahmenbedingungen“.
Finsel betont: „Wir sind jederzeit zum sachlichen Dialog mit allen Beteiligten bereit, gerne auch auf dem direkten Weg ohne Umweg über die Presse“. In der AG Kita-Konsolidierung habe der ASB immer wieder darauf hingewiesen, dass Einsparungen, vor allem bei der Personalvorhaltung, nicht ohne spürbare Konsequenzen bleiben können. Diese Abwägung sei von der Politik zu treffen, die „planerische Hoheit“ sei Sache der Kommune.

1,6 Mio. Euro „kein Puffer“

In der Öffentlichkeit war jetzt von 1,6 Mio. Euro die Rede, die die Stadt Babenhausen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus leiste, sozusagen als „Puffer“. Finsel: „Es ist richtig, dass diese Mittel über die gesetzlichen Mindestvorgaben  hinausgehen, jedoch sind sie für eine Kindertageseinrichtung schlicht notwendig zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und somit fest verplant. Dazu gehörten die Leitung der Einrichtung, die Hauswirtschaftskräfte, Integrationskräfte, Fachkräfte aus den Bundesprogrammen, Kräfte aus dem Bundesfreiwilligendienst/FSJ, Sozialassistenten sowie anteilige Kosten für die Bereichsleitung. Enthalten sind auch Zeiten zur Vor- und Nachbereitung zur Sicherung von internen und externen Qualitätsstandards in der pädagogischen Arbeit. Es geht hierbei also nicht um Mittel, die großzügiger Weise von der Stadt genehmigt werden.
In diesem Zusammenhang betont Finsel auch die Leistungen seines Personals im „Change Management“ des vergangenen Jahres in allen acht Einrichtungen, als es um die komplette Umstellung der Gebühren und Betreuungszeiten ging. Dies habe man in guter Kommunikation mit den Eltern und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Stadt ohne größere Störungen gestemmt.

24 % Ausfallzeiten

Das KiföG garantiere einen Mindeststandard bei der Personalausstattung. Berechnet seien 15 % Mehrbedarf für „Ausfallzeiten“ von pädagogischem Fachpersonal. Eine Überprüfung des Ministeriums selbst habe mittlerweile einen notwendigen Bedarf von 24 % ergeben, Berechnungen des ASB kamen auf 25 %. „Diese Lücke ist nach wie vor nicht geschlossen“, so der ASB-Geschäftsführer.
Entscheidungen der Politik, vier Ausbildungsplätze zu schaffen, werden vom ASB grundsätzlich begrüßt. Finsel: „Wir sind bereit, die Ausbildungsbetreuung durch Fachkräfte zur Anleitung zu gewährleisten, da eine mittelfristige Entlastung erzielt werden kann. Ebenso sieht der ASB die Beschlüsse über die Anerkennung höherer Ausfallzeiten für die Personalberechnung positiv“. Wenn jedoch der vorgegebene finanzielle Rahmen nicht steigen dürfe, gehe es wohl nicht ohne Kompensation an anderer Stelle.
Die aktuelle Diskussion, so Finsel abschließend, solle man nutzen, um im Dialog mit allen Beteiligten gemeinsam eine Weiterentwicklung zu erreichen.

Kommentare

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11. Juni 2018 - 23:12

Sachgerechte Personalschlüsselberechnung

In diesem Video wird anschaulich dargestellt, wie eine sachgerechte Personalschlüsselberechnung durchgeführt wird:
https://www.youtube.com/watch?v=0AYlIuJd_rY

"Betreuungsmittelwerte" braucht man dafür übrigens nicht. Das haben die Konstrukteure des HessKiföG nicht verstanden.

08. Juni 2018 - 12:12

Danke

Dieser Stellungnahme des ASB stimme ich vollumfänglich zu.



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