Stadt Babenhausen informiert: Wiederkehrende Straßenbeiträge sind in Babenhausen eingeführt

Babenhausen ist eine der ersten Kommunen in Hessen, in denen wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben werden. Viele andere Städte und Kommunen haben sich mittlerweile diesem System angeschlossen. In den nächsten Tagen werden für Babenhausen, Langstadt und Harpertshausen die ersten Beitragsbescheide verschickt.

Nach dem sog. "Herbsterlass" des Hessischen Innenministeriums vom 3. März 2014 sind Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2017 verpflichtet ihren Haushaltsplan dauerhaft auszugleichen. Wenn der Haushaltsausgleich nicht alleine durch Reduzierung der Aufwendungen erreicht werden kann, sind sämtliche Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehört u.a. auch die Erhebung von Straßenbeiträgen. Der Landtag hatte am 20. November 2012 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) beschlossen. Hiernach ergibt sich die von der Stadt Babenhausen bevorzugte Möglichkeit, alternativ zur Erhebung einmaliger Beiträge nach §11a Abs. 1 Satz 1KAG, wiederkehrende Beiträge abzurechnen.
Für die Finanzierung der Erneuerung, des grundhaften Ausbaus und Neubaus von Straßen wurden bis zum Jahr 2007 von der Stadt Babenhausen einmalige Straßenbeiträge erhoben. Davon betroffen waren die Eigentümer, deren Grundstücke unmittelbar an die betroffene Straße grenzten. Dabei wurden die Grundstückseigentümer mit hohen Einmalbeiträgen von oft mehreren tausend Euro belastet, die kurzfristig zu zahlen waren. Mit dem Systemwechsel wird sich dies zukünftig ändern.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat am  18. Dezember 2014 beschlossen, wiederkehrende Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einzuführen.
Die entscheidende Änderung bei diesem Verfahren ist, dass zukünftig jährliche, abhängig von dem festgelegten Abrechnungszeitraum, also wiederkehrende Straßenbeiträge zu bezahlen sind, deren Beitragssatz sich jedoch in der Größenordnung von deutlich unter einem Euro je Quadratmeter Veranlagungsfläche bewegt.
Wichtig ist, dass wenn keine Investitionen an öffentlichen Straßen durchgeführt werden, auch kein wiederkehrender Beitrag erhoben wird. Reine Reparaturarbeiten sind nicht beitragspflichtig und gehen weiterhin zulasten der Stadt.
Veranlagt werden alle Grundstückeigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebietes, also nicht nur die Eigentümer, deren Grundstück an die betroffene Straße grenzt (Solidargemeinschaft). Es werden die tatsächlichen Kosten auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und damit ein niedriger Beitragssatz errechnet wird.
Es wurden sechs Abrechnungsgebiete festgelegt. Hierbei handelt es sich um die Kernstadt Babenhausen (Abrechnungsgebiet 1), Harpertshausen (Abrechnungsgebiet 2), Harreshausen (Abrechnungsgebiet 3),  Hergershausen (Abrechnungsgebiet 4),  Langstadt (Abrechnungsgebiet 5) und Sickenhofen (Abrechnungsgebiet 6). Es werden nur dann Beiträge fällig, wenn in dem betroffenen Abrechnungsgebiet/Stadttteil auch Investitionen in das Straßennetz stattfinden.
Von den ermittelten Gesamtkosten wird ein festgelegter Gemeindeanteil abgezogen, da die Straßen im Abrechnungsgebiet auch als Durchgangsstraßen oder für den überörtlichen Verkehr genutzt werden. Auf Grundlage der gesamten beitragspflichtigen Aufwendungen für die Jahre 2016 bis 2018 wurden in 2016 die entsprechenden Beitragssätze in einer Satzung festgelegt.
Die Veranlagungsfläche für das einzelne Grundstück ermittelt sich auf Grundlage der Grundstücksgröße und der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Nutzung (industriell, gewerblich, teilgewerblich oder nichtgewerblich). Gewerblich genutzte Grundstücke zahlen u.a. wegen der größeren Belastung durch zusätzliches Verkehrsaufkommen einen höheren Betrag.
Ist für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden, wird von der maximal möglichen Anzahl an Vollgeschossen ausgegangen, die gemäß Bebauungsplan erlaubt wären. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl der Vollgeschosse herangezogen.
In den Abrechnungsgebieten Babenhausen, Harpertshausen und Langstadt sind im Jahr 2016 erste Kosten für Straßenbaumaßnahmen angefallen. Nur für diese Stadtteile erhält nun der beitragspflichtige Grundstückseigentümer, der am 31.12.2016 als Eigentümer eingetragen war, den Bescheid für den Abrechnungszeitraum 2016.
Alle Grundstücke, für die in der Vergangenheit Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge oder einmalige Straßenbeiträge bezahlt wurden, sind für 25 Jahre ab dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht verschont. Diese Grundstückseigentümer erhalten keinen Beitragsbescheid für wiederkehrende Straßenbeiträge.
In den Abrechnungsgebieten Harreshausen, Hergershausen und Sickenhofen werden aktuell keine Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Somit erhalten Grundstückseigentümer in diesen Stadtteilen vorerst auch keine Beitragsbescheide.
Für Fragen und Informationen werden nach Versand der Beitragsbescheide Bürgersprechstunden und eine Telefonhotline angeboten. Die Bürgersprechstunden sind an folgenden Tagen geplant: Donnerstag, den 26.10.2017 von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Stadthalle Babenhausen und Donnerstag, den 02.11.2017 von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Stadtmühle Babenhausen. Die Telefonhotline ist unter der Rufnummer 06073/602-68 zu erreichen.

Weitere Informationen:

 

http://www.babenhausen.strassenbeiträge.de

 

(Text: Stadt / Foto: BZ)

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