Das Aktionsbündnis Babenhausen kämpft gegen übereilten Grundsatzentscheid der Stadtverordneten am 5.3.2020

Nicht das Regierungspräsidium, sondern der Bürgermeister und die Parteien, die der Verpachtung oder dem Verkauf mit dem Ziel der Rodung zustimmen, sind für diese Waldrodung verantwortlich. Die Bürger verlieren in doppeltem Sinne: Einmal den Wald als Sauerstofflieferant und Sandvorräte für die kommenden Generationen.

Jeder einzelne Stadtverordnete ermöglicht mit seiner positiven Abstimmung, dass der Sandabbau im Babenhäuser Stadtwald immer weiter geht, obwohl die Stadt Babenhausen durch diese Waldzerstörung für viele Generationen Nachteile haben wird. Die Firma hat in den letzten Jahren an ihrem zweiten Standort in Rodgau eine Erweiterung des Kiessees durchgeführt. Die regionale Versorgung mit Sand ist durch diese Erweiterung für viele Jahre sichergestellt. Zudem wurde der neue See Richtung Dudenhofen vor Kurzem genehmigt. Nun soll in Babenhausen wertvoller Eichenwald gerodet werden. Wir verlieren so viele wichtige Funktionen des Waldes für unsere Region.
Das betroffene Gebiet ist Landschaftsschutzgebiet und ein Garant, dass sich intakter Wald auch in Zukunft ausbreiten kann. Viele Begehungen der Erweiterungsflächen mit Waldexperten haben den besonderen Wert für die Waldökologie durch die alten Eichenbeständen und besonders der Naturverjüngung durch junge Eichen bestätigt. Gerade die Erweiterungsflächen 1 und 2 gehören zu diesen besonders wertvollen Waldbeständen und liegen zwischen der B 26 und der Einfahrt zum Betriebsgelände.
Auf diese Flächen sollen vorerst die riesigen Betriebsanlagen verlagert werden. Immer wieder ist die Rede davon, dass diese Flächen doch wieder aufgeforstet werden könnten. Damit man diese Industrieanlagen umstellen kann, muss der Untergrund befestigt und verdichtet werden. Zudem zeigen Rekultivierungsprobleme z. B. am Langener Waldsee, dass zerstörter Waldboden und bereits leicht verdichteter Boden die Anpflanzung von jungen Bäumen nicht mehr ermöglicht. Der gesunde Menschenverstand sollte ausreichen, skeptisch zu bleiben
Um möglichst schnell vollendete Tatsachen zu schaffen, hat die Stadt auf ein Schreiben der Kiesfirma vom 12.2. hin bereits am 17.2. die Entscheidung über den Grundsatzbeschluss zum Kiesabbau im Babenhäuser Stadtwald auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 5.3. gesetzt. Den entscheidenden Punkt bei diesem Beschluss arbeitete Rechtsanwalt, Reiner Frank, heraus und das Aktionsbündnis informierte alle Stadtverordneten, vor den Ausschusssitzungen am 20.2.2020, über die möglichen juristischen Risiken, wenn eine Grundsatzentscheidung der Stadtverordneten dem Unternehmer einen weiteren Verfahrensschritt ermöglicht, aber für die Stadt keine Konditionen, wie Pacht oder Verkaufspreis gleichzeitig festgelegt wurden. Gibt es Probleme, z.B. noch Nachprüfungsbedarf bezüglich der dort lebenden Fledermäuse, Auswirkungen auf die Trinkwasserbrunnen oder Preisverhandlungen, dann könnte es Schadensersatzforderungen der Firma gegenüber der Stadt geben, so die anwaltliche Einschätzung.  
Würde jemand einen Kaufvertrag z.B. für ein Auto ohne Preisangabe unterschreiben? Der Autohändler würde das Auto beim Hersteller bestellen, anliefern lassen und den Kunden zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. Wenn dieser gar nicht feststand und der Kunde nun damit nicht einverstanden ist, gibt es ein Problem. Der Verkäufer ist schon in Vorleistung getreten und wird auf den Vertrag bestehen oder mindestens seine bisherige Leistung vergütet haben wollen. Der Kunde wird zahlen müssen.
Ebenso verhält es sich auch mit dem Grundsatzbeschluss der Stadt Babenhausen zum Kiesabbau im Stadtwald, ohne weitere Absprachen z.B. über eine Beteiligung am Verkaufserlös (und ohne dass vorher ein Genehmigungsverfahren gelaufen ist). Wenn die Kiesfirma auf den Grundsatzbeschluss hin Investitionen tätigt, wird sie dies zurückfordern. Darf die Stadt sich in diese Situation bringen? Stellt sich da nicht die Frage nach einer Teilhaftung der Abgeordneten, die diesen Beschluss gefasst haben?
Das Aktionsbündnis hat auf der Homepage (www.bi-schaafheim.de) einen Protestbrief formuliert und startete eine Unterschriftenaktion. Ein eindringlicher Appell an die Stadtverordneten und Warnung vor Regressforderungen sowie finanzieller Risiken:
„Kein übereilte Verpachtung oder gar Verkauf von Waldflächen im Stadtwald.“
Bürgermeister Knoke hat auf Wunsch der Firma Kaspar Weiss GmbH & Co. KG den Stadtverordneten am kommenden Donnerstag, dem 05. März 2020 einen „Grundsatzbeschluss“ vorgelegt, der aus Sicht der Bürgerinitiative eine wichtige Vorentscheidung für die Genehmigung weiterer Betriebsflächen für die Firma am Standort Babenhausen bedeutet. In diesem Beschluss geht es darum – noch vor der genauen vertraglichen Einigung zwischen Stadt und Unternehmen – die Verpachtung oder sogar den Verkauf der städtischen Waldflächen als Flächen 1 und 2 zu genehmigen. In dem Protestschreiben heißt es dazu:
„Wir nehmen dies Ansinnen des Bürgermeisters mit großem Unverständnis zur Kenntnis und fordern Sie dringlich auf, diesem Antrag nicht zu zustimmen!“
Mit der Vorentscheidung würde die Stadt sich jeder wirkungsvollen Möglichkeit begeben, die Verhandlungen über Preisgestaltung und Förderungsbedingungen aktiv zu beeinflussen. Das Unternehmen könnte sich vielmehr nach erfolgtem Beschluss darauf berufen, die Flächen seien ihm ja grundsätzlich bereits zugesprochen worden. Weiter weist das Aktionsbündnis darauf hin, „dass ein solcher Grundsatzbeschluss das Risiko von Regressforderungen birgt, die das Unternehmen gegenüber der Stadt im weiteren Verlauf der Verhandlungen geltend machen kann, um sich und der eigenen Verhandlungsposition Vorteile zu verschaffen.“
Der Brief schließt mit dem Appell:
„Lassen Sie nicht zu, dass der für die heutige und künftige Generationen wichtige Baumbestand auf den städtischen Wald-Flächen 1+2 des Antrags der Firma für immer vernichtet wird.“
Sabine Schwöbel-Lehmann
(Sprecherin Bürgerinitiative)

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