Der Brexit steht bevor – was nun? / Brexit coming your way!

Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich am 29. März 2019 um Mitternacht die Europäische Union im Rahmen des sogenannten Brexit verlassen. Es ist allerdings noch nicht bekannt, unter welchen Bedingungen der Austritt des Vereinigten Königreichs letztendlich genau erfolgen wird. Es zeichnen sich bereits jetzt zwei mögliche Szenarien ab, die unterschiedliche Auswirkungen auf britische Staatsangehörige im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben werden.

Austritt mit Austrittsabkommen

Sollte das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 29. März  die Europäische Union mit einem ratifizierten Austrittsabkommen verlassen, würde direkt danach ein Übergangszeitraum vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 eintreten. Während dieser Übergangsphase würde für britische Staatsangehörige das bisherige Unionsrecht und damit auch die Freizügigkeitsberechtigung weiterhin gelten.

Der ungeregelte Austritt

Sollte das Vereinigte Königreich am 29. März die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlassen, würden britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen nicht mehr das Recht auf Freizügigkeit haben, sondern ab dem 30. März als sogenannte Drittstaatsangehörige gelten. Diese benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Für die Übergangszeit vom 30. März bis vorerst 30. Juni 2019 sollen britische Staatsangehörige in diesem Szenario von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sein, müssen aber in diesem Zeitraum bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis zu der Entscheidung über den Antrag bleiben der Aufenthalt im Bundesgebiet und die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, welche Option für britische Staatsangehörige tatsächlich eintreten wird und welche gesetzlichen Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden müssen. Derzeit leben 574 Menschen mit britischer Staatsangehörigkeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufe....

ladadi

 

 

The United Kingdom will presumably leave the European Union on March 29th, 2019. However, the exact conditions of the so-called Brexit are not yet known. Two possible scenarios are emerging, each of these implying different effects on British citizens in the Darmstadt-Dieburg district.

Withdrawal agreement or…

Should the United Kingdom leave the European Union with a ratified withdrawal agreement, a transitional period from March 30th, 2019 until 31st of December, 2020 would come into effect. During this time, British citizens would fully benefit from the previous Union law and thus from the freedom of movement.

…no-deal exit?

There is also the chance of the United Kingdom leaving the European Union on March 29th without any ratified withdrawal agreement. In this case, British citizens and their family members would lose the freedom of movement and be considered as third country nationals as of March 30th. All third country nationals need a residence permit when staying in German federal territory. In this scenario, however, British citizens are exempt from this requirement for a transitional period from March 30th until June 30th, 2019. During that period, they will have to apply for a residence permit at the Darmstadt-Dieburg Foreigner’s Registrations Office. Until the final decision on that application is taken, they can legally live and work in federal territory.
At this very moment, it remains unclear, which option will apply for British citizens or which legal requirements will have to be implemented in Germany.
There are currently 574 British citizens living in the Darmstadt-Dieburg district. More information is available on the internet: https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufe....

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