Förderung für barrierefreien Umbau

Landeszuschuss kann bei der Kreisverwaltung beantragt werden

Das Land Hessen fördert erneut mit Kostenzuschüssen Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen in selbstgenutztem Wohneigentum. Der Kostenzuschuss kann bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg beantragt werden. „Mit der finanziellen Unterstützung soll behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe ermöglicht werden“,  erläutert die Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Sozialdezernentin Rosemarie Lück.

Voraussetzung für eine Bezuschussung ist die Erfüllung obligatorischer Förderkriterien des Landes. So werden vorrangig Umbauten unterstützt, die Stufen und Schwellen beseitigen, Toiletten und Bäder behindertengerecht machen oder die Zugänge zu Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen verbessern. Auch der Einbau geeigneter Aufzüge wird gefördert. Bevorzugt gefördert werden Familien, deren behinderte Kinder die Beseitigung baulicher Hindernisse dringend benötigen.
Bei der Entscheidung für eine Sanierung der eigenen vier Wände empfiehlt es sich, einen Anmeldevordruck auf Gewährung eines Kostenzuschusses bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg einzureichen. Da nur solche Projekte den Landeszuschuss erhalten, mit deren Bau zuvor noch nicht begonnen wurde, sollten die Antragsteller die Rückmeldung der Verwaltung abwarten.
Förderungswürdig sind Kosten zwischen 1.000 und 25.000 Euro je Wohneinheit. Dabei werden Umbauten in Wohnungen, die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzt werden, mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.
Für die einzelnen Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge:
Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro
Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro
Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro
Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro
Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Nicht förderungsfähig in diesem Förderungsprogramm ist die Erweiterung bestehender Wohngebäude, Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohneigentum können im Rahmen des Eigentumsprogramms des Landes gefördert werden. Für Umbauten in oder an Mietwohngebäuden können über die Kreisverwaltung statt den beschriebenen Kostenzuschüssen Modernisierungsmittel des Landes beantragt werden. Auch hierzu berät das Fachteam Wohnbauförderung, Wohnraumanpassung der Kreisverwaltung.
Beratung und Anmeldeformulare bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg unter Telefon 06151 / 881-1140 oder wohnungswesen[at]ladadi[dot]de

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