„Die Voraussetzung dafür ist, dass ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist und die Einkommensgrenze eingehalten wird“, erläutert Darmstadt-Dieburgs Vize-Landrätin, Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück. Der Wohnraum soll für die Familie zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet für Bauvorhaben innerhalb des Landkreises Beratungen vor Abschluss des Kaufvertrages oder vor Baubeginn über das Fachteam Wohnbauförderung, Telefon 06151 / 881-2167 an. Termine nach Vereinbarung.
Weitere Informationen online unter www.ladadi.de/wohnbauförderung gri
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Rubrik: Meldungen aus dem Landkreis
22.10.2014
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