Landkreis-Leistungen für Familien in Schule und Freizeit

Seit 2011 sieht der Gesetzgeber zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen nach dem SGB II (das sog. Hartz IV), Wohngeld oder eine vergleichbare Sozialleistung beziehen.

Egal, ob es um Kosten für Schulausflüge oder Nachhilfe geht, das Mittagessen, Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten - das Team um Jessica Fronhoffs hilft den Familien schnell und unbürokratisch.
Der Slogan „Mitmachen möglich machen“ wird hier erfolgreich vorgelebt: Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Inanspruchnahme um fast 16% auf insgesamt 70% im Jahr 2017 gestiegen. Die Quote erfasst Kinder, die Leistungen nach SGB II beziehen und AKTIV einen Antrag gestellt haben. Hinzu kommen noch die geflüchteten Kinder und die Kinder der Familien, die Wohngeld oder ähnliche Leistungen beziehen.
„Wir freuen uns sehr über diese positive Entwicklung und hoffen, dass wir auch in der Zukunft die Familien erreichen können“, sagt die Sozial- und Jugenddezernentin Rosemarie Lück. „Ein Dank geht an dieser Stelle an die Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises, die Schulen, die Vereine und alle anderen, die uns hierbei vor Ort tatkräftig unterstützen.“
Der Landkreis möchte Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, auf den Schulbedarf hinweisen. Hier besteht die Möglichkeit, zum neuen Schuljahr einen Betrag von 70,00 € zu beantragen.“
Weitere Informationen auch unter: https://www.ladadi.de/bildung-schule/schulen/bildung-und-teilhabe.html

ladadi

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