Diese war mit der Ermächtigung des Landes Hessen im Dezember 2017 möglich und durch die Kürzung der sogenannten „kleinen Pauschale“ notwendig geworden. Da nun Fehlbeträge aus der Unterbringung von Flüchtlingen an den Bund weitergereicht werden können, versetzt sie Kreise und kreisfreie Städte in die Lage, weitgehend kostendeckend zu arbeiten. Für Flüchtlinge, die soziale Leistungen beziehen, wird die Gebührensatzung keine finanziellen Auswirkungen haben. Für die kleine Gruppe der Selbstzahler, also Flüchtlinge, die bereits Erwerbseinkommen haben, wird es eine Härtefallregelung geben. Dies sagte Rosemarie Lück in der gestrigen Sitzung zu: „Wir wollen auch weiterhin zu einer gelingenden Integration durch Arbeit beitragen.“
ladadi
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