Wichtige Schwerpunkte im Jahr 2020 sind die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und auch die Stärkung von Kultur- und Freizeitangeboten. Förderfähig ist hierbei z.B. die technische oder sonstige Ausstattung von Vereinen und dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen. Daneben sind in diesem Jahr auch Förderungen zur Sicherung von Kleinstunternehmen der Nahversorgung für Güter des täglichen und wöchentlich wiederkehrenden Bedarfs möglich. Dabei soll die Sicherstellung der Grundversorgung im Vordergrund stehen und nicht die Unternehmensförderung. Da in unserer Region das Thema Mobilität eine immer größere Rolle spielt, sind auch kleine Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Mobilität wie z.B. Ausstattung an Radwegen oder sogenannte Mitfahrbänke förderwürdig.
Gefördert werden können u.a. kleine bauliche Investitionen, die nicht genehmigungspflichtig sind, sowie Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von EUR 410 sowie Dienstleistungen und Sachausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für Projekte im Regionalbudget müssen mindestens 1.000 Euro Brutto betragen und dürfen 20.000 Euro Brutto nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten. Ein Anspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.
Zur Bewerbung ist die vollständig ausgefüllte Kurzbeschreibung bis spätestens 17. Februar 2020 beim Regionalmanagement Darmstadt-Dieburg einzureichen. Alle notwendigen Informationen und Vorlagen stehen als Download auf den Internetseiten der Region Darmstadt-Dieburg unter www.region-darmstadt-dieburg.de zur Verfügung. Weitere Informationen erteilt gerne die Geschäftsstelle Regionalmanagement, Albinistraße 23, 64807 Dieburg, Telefonnummer: 06071 / 881-2067 oder per E-Mail: regionalmanagement[at]darmstadt-dieburg[dot]de.
ladadi
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