Rubrik: Meldungen aus dem Landkreis
16.02.2017
Stallpflicht gilt nach wie vor im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Entgegen der Meldung des Wochen-Journals gilt nach wie vor die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Wochen-Journal hat in seiner Ausgabe von Mittwoch (15.) über die Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg berichtet. Die Meldung hat für Irritationen bei den Geflügelhaltern im Kreis geführt. „In einem Erlass des Hessischen Umweltministeriums gilt die Stallpflicht weiterhin in elf hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, darunter ist auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg“, teilt Andreas Schweigmann vom Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit.
Wann mit der Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu rechnen ist, ist unklar. Die Anordnung richtet sich an alle gewerblichen und privaten Tierhalter, die Geflügel besitzen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat Ende November 2016 eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, um auf die sich ausbreitende Geflügelpest zu reagieren.
as
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