"Falsche Bürgermeisterin" will mit Betrugsmasche "CEO Fraud" fast 70.000 Euro ergaunern

Kassenverwalter der Stadtkasse reagiert goldrichtig-Warnung der Polizei

Südhessen/Bürstadt (ots) - Per Mail kontaktierten Kriminelle am
Montag (24.09.) den Kassenverwalter der Stadt Bürstadt und gaben sich
hierbei als Bürgermeisterin Bärbel Schader aus. Durch die geschickte
Schilderung angeblich dringlicher Umstände, sollte der städtische
Mitarbeiter dazu verleitet werden, 68.350 Euro auf ein Konto im
Ausland zu überweisen.

Der Kassenverwalter reagierte aber goldrichtig und hielt
Rücksprache mit der Rathauschefin. Der Schwindel flog auf, es wurde
kein Geld überwiesen und Strafanzeige wegen versuchten Betruges
erstattet. Das Kriminalkommissariat K 23 in Heppenheim ermittelt nun
in dem Fall.

Die aktuelle Straftat nehmen die Ermittler zum Anlass, Firmen oder
wie im vorliegenden Fall auch Behörden, vor der Betrugsmasche "CEO
Fraud" zu warnen. Die Betrüger geben sich hierbei als Führungskraft
eines Unternehmens aus und fordern per E-Mail Mitarbeiter dazu auf,
größere Summen von einem Unternehmenskonto auf ein fremdes Konto im
Ausland zu überweisen. Mit dieser Masche konnten die Gauner bereits
mehrere Millionen erbeuten.

Die Täter gehen raffiniert vor. Sie informieren sich zunächst
genauestens über das ins Visier genommene Unternehmen und nehmen
anschließend Kontakt zu "ausgeforschten" Mitarbeitern auf. Die
Betrüger geben sich dann als leitende Angestellte, Geschäftsführer
oder Handelspartner aus. Ihre Opfer sind in der Regel Mitarbeiter aus
der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen, die berechtigt sind,
Überweisungen zu tätigen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel
über Telefon oder per verfälschten E-Mails.

Die Ermittler des Betrugskommissariats warnen in diesem
Zusammenhang:

-Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen
veröffentlichen

-Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche
"CEO-Fraud"

-Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne
Kontrollmechanismen ein

-Bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion
prüfen, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist und die
Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom genannten Auftraggeber
stammt, z. B. per Rückruf.

Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche
Polizeidienststelle oder an das Hessische Landeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil: 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh[at]polizei.hessen[dot]de

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