Darmstadt. Fahnder der Polizei konnten am Dienstag gleich vier Haftbefehle als erledigt zu den Akten legen. Zunächst kam ein 24-jähriger Mann um seine Verhaftung herum, indem er 560 Euro beglich, die er aufgrund eines Beschlusses der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen der Veruntreuung von Arbeitslosenentgelt zu zahlen hatte. Alternativ wäre er für die nächsten 50 Tage in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht worden. Der Mann wählte die Freiheit. Auch ein 49-jähriger Mann entschied sich für diese Möglichkeit, die ihm durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeräumt wurde. Da der Mann allerdings inzwischen nach Nordrhein-Westfalen verzogen, übernahmen Fahnder der dortigen Polizei die Aufgabe, den 49-Jährigen vor die Wahl zu stellen. Zweitausend Euro gingen auf das Konto der Gerichtskasse. 5400 Euro gingen kurz darauf dort ein. Ein 50-jähriger Mann, verurteilt wegen Betruges, konnte zur Einzahlung der aus einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt geforderten Summe bewegt werden.
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