Kontrollaktion im gewerblichen Güterverkehr - 38 Kontrollen

10 Verstöße

Südhessen (ots) - Das Polizeipräsidium Südhessen beteiligte sich
am Sonntagabend (3.2.) erneut bei der hessenweiten Kontrolle des
gewerblichen Güterverkehrs. Auf der Tank- und Rastanlage
Gräfenhausen-Ost lag der Fokus der Beamten, wie an den letzten
Sonntagen zuvor, auf die Fahrtüchtigkeit der Fahrer. Darüber hinaus
wurden die überprüften Lastwagen und dessen Ladung auf Mängel und
Sicherheit überprüft, um schwerwiegende Unfälle zu verhindern.

In acht eingerichteten Kontrollboxen wurden von 20.30 Uhr bis 0.40
Uhr insgesamt 38 Fahrzeuge kontrolliert. In die Kontrollstelle fuhren
überwiegend ausländische Fahrzeuge.

Wie wichtig die Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit
auf den Straßen, Reduzierung von alkohol- und drogenbeeinflussten
Fahrzeugführern verursachten Verkehrsunfällen und die nachhaltige
Förderung des verkehrsgerechten und risikobewussten Verhaltens der
Verantwortlichen sind, zeigt das Ergebnis des polizeilichen Einsatzes
in Südhessen. Von 38 kontrollierten Fahrzeugen und Fahrzeugführern
wurden zehn Verstöße festgestellt und geahndet.

Für einen 38-jährigen Lenker aus Osteuropa endete die Fahrt gegen
Mitternacht an der Kontrollstelle. Der durchgeführte Alkoholtest des
Mannes im 40-Tonner zeigte einen alarmierenden Wert von 1,32 Promille
an. Für die Strafanzeige und dem anschließenden Ermittlungsverfahren
wurde zudem eine Blutentnahme angeordnet. Für die Weiterfahrt des
Lastwagens muss über die Firma ein Ersatzfahrer bestellt werden. In
der Gegenrichtung auf der Rastanlage Gräfenhausen-West konnte
hingegen durch eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen eine
Trunkenheitsfahrt bei einem Sattelzug aus Spanien verhindert werden.
Der durchgeführte Alkoholtest des pausierenden Fahrzeugführers ergab
einen Wert von 1,68 Promille. Zur Sicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer wurde der Fahrzeugschlüssel des Sattelzuges
vorerst von den kontrollierenden Beamten sichergestellt.

Ein ausländischer Fahrzeugführer, der in Deutschland lebt, war
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, zusätzlich steckte er
seine Fahrerkarte erst unmittelbar vor der Kontrolle in den digitalen
Fahrtenschreiber.

Weiterhin wurden zwei Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot
festgestellt, wobei gegen eine Firma ein Verfallsverfahren in Höhe
von rund 1000 Euro eingeleitet wird. Wegen der verbotenen Leerfahrt
mit seinem Sattelzug hat ein anderer Fahrer zur Verfahrenssicherung
150 Euro vor Ort bezahlt.

Weil die Ladung eines weiteren Sattelzuges nicht ausreichend
gesichert war, musste ein anderer kontrollierter Fahrer dies vor Ort
unverzüglich nachholen und darüber hinaus 90 Euro für die Sicherung
des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens entrichten.

Bei einem südeuropäischen Sattelzug wurde die Weiterfahrt
untersagt, weil ein Schaden an einem Reifen festgestellt wurde.
Nachdem der defekte Reifen vor Ort gewechselt wurde, konnte er seine
Fahrt fortsetzen. Eine gerissene Bremsscheibe wurde bei einem
weiteren Sattelzug festgestellt, der mit diesem Mangel nicht mehr
weiterfahren durfte. Das Fahrzeug wird am Montag dem TÜV vorgestellt.
Die Firma aus Osteuropa erwartet nun ein Verfallsverfahren in Höhe
von etwa 2500 Euro.

In keinem vorschriftsmäßigem Zustand befand sich eine
Sattelzugmaschine eines Unternehmers. Durch das Anbringen einer nicht
zugelassenen Beleuchtung erwartet ihn eine
Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Christiane Kobus
Telefon: 06151/969-2410 o. mobil: 0152/218 83 783
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh[at]polizei.hessen[dot]de

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