„Dieser Beschluss schadet der Stadt finanziell und setzt auch politisch ein falsches Signal”, so Dr. Seuß. Anstatt der möglichen Einnahmen für das Baugrundstück in Höhe von 112.300 € beträgt nun der Grundstückserlös lediglich 25.760 €. Dazu kommen weitere Planungskosten von rund 8000 € sowie die ständige Pflege der Grünfläche.
„Die Hessische Gemeindeordnung schreibt in §109 vor, dass städtisches Vermögen nur zum vollen Wert verkauft werden darf. Ausnahmen gibt es dann, wenn das öffentliche Interesse dies erfordert. Dies ist hier nicht der Fall − im Gegenteil. Wir können und wollen uns nicht leisten, das Interesse eines einzelnen Bürgers für ein Gartengrundstück über die Erfordernisse der Stadt zu stellen. Deshalb ist der Verkauf des Gesamtgrundstücks zur Wohnbebauung nach wie vor die vernünftige und für die Stadt einträglichste Lösung,“ stellt Dr. Seuß fest. Der bebaubare Teil solle zum Preis des vorliegenden Gutachtens − 270 Euro pro qm - verkauft werden. Für den wegen der Hochspannungsleitung nicht bebaubaren Teil soll der gutachterliche Wert von 80 Euro angesetzt werden. „Die Mittel werden dringend für die Entwicklung unserer Stadt benötigt. Einzelinteressen über das Gesamtwohl zu stellen − das finden wir unerträglich."
SPD Babenhausen informiert: Nicht auf Mehreinnahmen verzichten – Grundstücksverkauf rechtswidrig?
SPD Babenhausen informiert - nicht auf Mehreinnahmen verzichten-
Auch ich habe die Debatten zum Frauenborn genau verfolgt und kann in Anbetracht der gewonnenen Erkenntnisse verstehen, dass gerade die CDU und die FWB sich weiterhin gegen Unrecht und Vorteilsnahme einsetzen. Natürlich muss man hier drei Jahre zurückblicken. Hier meine ich die Amtszeit der damaligen Bürgermeisterin, die entgegen der von Ihnen erwähnten großen Mehrheit von Bgm. Knoke es mit nur 107 Stimmen Differenz zum damaligen Amtsinhaber auf den Rathaussessel schaffte. Den wenigsten Lesern ist bekannt, dass damals der Vorschlag gemacht wurde, aus der auch heute noch strittigen Fläche ein Baugrundstück zu machen und einen entsprechenden Bebauungsplan zu erstellen. Wie man weiter vernahm, wurde der Verkauf an den Sohn des damaligen Bauamtsleiters in einem sehr frühen Stadium – und noch vor Rechtskraft des Bebauungsplanes – getätigt! Entgegen der geltenden Richtlinien, städt. Grundstücke in der Babenhäuser Zeitung als Grundstücksangebote der Stadt Babenhausen zu veröffentlichen, musste der zuständige Sachbearbeiter im Bauamt eingestehen, dass die Veröffentlichung in erwähnter Zeitung versehentlich unterblieben sei. Hier ist doch alles mehr als suspekt. Am 10.11.2015 habe ich völlig unvoreingenommen – als interessierter Bürger – dem Akteneinsichtsausschuss „Grundstück Frauenborn“ beigewohnt. Die Fakten, die seitens der beteiligten Bürger vorgetragen wurden, haben mich wirklich sehr bestürzt. Nach diesem erwähnten Akteneinsichtsausschuss wurde sowohl ein Leserbrief in der örtlichen Presse als auch weitere Informationen mittels eines Handzettels in einer Nacht- und Nebelaktion an die Anwohner in diesem Gebiet verteilt und diese Angelegenheit als „Grundstücksskandal" bezeichnet . Ich wünsche allen Beteiligten ganz viel Kraft und Energie, hier hoffentlich bald Licht in diese Machenschaften zu bringen. Es ist schade, dass man hier leider nur noch den Rechtsweg beschreiten kann. Ich verstehe allerdings nicht, dass man dem Gutachten des Ortsgerichtes Babenhausen I, das bereits im Akteneinsichtsausschuss vorlag, mit Zweifel begegnete und ein erneutes Gutachten des Amtes für Bodenmanagement erstellen ließ. Seinerzeit wurde ein großer Teil der erwähnte Fläche für 15,00 €/qm dem Sohn des Bauamtsleiters angeboten, obwohl das Ortsgericht Babenhausen mittels Urkunde den Wert auf 55,00 €/qm und schließlich das Amt für Bodenmanagement auf 80,00 € /qm geschätzt hat. Es ist zwar bedauerlich, dass vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung, die schlicht und ergreifend nicht die CDU und die FWB zu verantworten hat, viele soziale Projekte dem Rotstift zum Opfer fielen. Hier setzt man aber keine 80.000,00 € in den Sand, weil man - um das Stadtsäckel zu füllen - für den Verkauf von „Grünflächen lt. Bebauungsplan“ keinen Bauplatzpreis verlangen kann. Es ist unpassend, hier einfach Äpfeln mit Birnen zu vergleichen.
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