Der Kreis als Schulträger wird innerhalb eines kurzen Zeitfensters sein Geld für entsprechend reduzierte Sport- und Leichtathletik-Anlagen auf dem eigenen Schulhofgelände der Offenen Schule ausgeben müssen. Danach steht es für entsprechende Investitionen für eine nachhaltige Lösung gemeinsam mit der Stadt Babenhausen nicht mehr zur Verfügung. Die Stadt selbst aber hat auf absehbare Zeit und unter keiner vorstellbaren Konstellation das Geld, eine eigene Lösung auf der angedachten schulnahen Fläche zu finanzieren.
Die Stadt Babenhausen hat den Grundstücksbesitzern nach Ansicht der GRÜNEN ein faires Angebot gemacht – für die vorgesehenen Flächen für den Sportstättenbau hat sie 30 Euro für den Quadratmeter geboten und damit einen marktkonformen Preis, den sie rechtlich korrekt auch nicht hätte überbieten dürfen. Allein diese städtische Planungsentscheidung hat den Wert eines Quadratmeter Ackerlands verzehnfacht – ohne dass die Eigentümer daran mit eigener Anstrengung oder Arbeit beteiligt gewesen wären. Die GRÜNEN Babenhausen rufen in diesem Zusammenhang den Artikel 14 (2) des unseres Grundgesetzes in Erinnerung, in dem es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Diese Sozialbindung des Eigentums geht verloren, wenn ohne Rücksicht auf die Konsequenzen gezockt und spekuliert wird. Noch ist es nicht zu spät und noch könnten sich alle Betroffenen an einen Tisch setzen. Sollte es aber zu keiner Einigung kommen, würden die GRÜNEN eine Anregung der Bürgermeisterin in der Stadtverordnetenversammlung aufgreifen wollen: im Flächennutzungsplan der Stadt sollte aus einer Fläche für vorgesehenen Sportstättenbau wieder ein Areal für landwirtschaftliche Nutzung werden, das es bis vor kurzem war und dann für lange Zeit auch wieder sein wird.
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