Heute (06.02.2020; bezieht sich auf die Parlamentsitzung vom 6.2.20, Red.) sollen die Stadtverordneten gemäß Sitzungsvorlage auf Empfehlung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Verkehr dem Antrag der Projektentwicklungsgesellschaft CMB Aschaffenburg auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Babenhausen-Kernstadt zwecks Neubebauung des Areals Frankfurter Straße 50 für einen Einzelhandelsstandort, bestehend aus einem Lebensmittel-Vollsortimenter (tegut), einem Drogeriemarkt (müller) nach einer seit über einem Jahr offenen Diskussion abschließend - nicht zustimmen - d.h. den Antrag ablehnen.
Hauptbegründung der Ablehnung soll sein, dass sich aus dem Kooperationsvertrag der Stadt mit den Investoren Aumann und Revikon zum Kasernengelände im Wesentlichen aus der nachfolgenden Formulierung im Vertrag –
(Zitat) … dass eine Entwicklung anderweitiger Flächen in der Stadt Babenhausen und/oder im Bereich deren Umlands die Gesamtrealisierung der Entwicklung des Vertragsgebiets signifikant erschweren und womöglich durchgreifend verzögern würde, welche in Konkurrenz zur geplanten Einzelhandelsentwicklung im Vertragsgebiet stünde. Eine derartige Entwicklung wird, daher übereinstimmend als solange unerwünscht und städtebaulich schädlich angesehen...
- eine zwingende, weitreichende rechtlich bindende Einschränkung für andere Baumaßnahmen im Stadtgebiet ableitet.
Damit stellt die Stadtverwaltung als Vertreter der Stadt Babenhausen, unabhängig ob dies rechtlich haltbar ist oder nicht, alle Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger nachrangig hinter die vermarktungsorientierten Interessen der Investoren Aumann und Revikon im Kasernenbereich.
Die Interessen der Stadtentwicklung im Bereich der Kaserne sollen absoluten Vorrang haben und alle hiermit auch nur ansatzweise anderweitigen Pläne, Anträge, Anfragen, wenn auch nur mündlich formuliert, haben sich dem als unerwünscht und schädlich unterzuordnen.
Diese Aussage wurde mir von Stadtverordneten der Parteifraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90 die Grünen und FDP, mit Ausnahme der FWB, vertreten in den Ausschüssen im Kern inhaltlich so bestätigt.
Weiter wurde mir mitgeteilt dass ein aus den Ausschüssen heraus vorgeschlagenes klärendes Gespräch der beiden Investorengruppen, CMP und Aumann / Revikon, mit bzw. im Beisein der Stadtverwaltung (BGM, Bauamt, ..) zu einem „einvernehmlichen Ergebnis“ im Bezug auf die vorher beschriebenen Vertragsformulierungen bzw. Aussagen geführt hätte.
Diese Aussagen zum Kooperationsvertag und dem Investorengespräch stimmen so nicht, sie sind einfach falsch und man könnte schlicht weg annehmen es wurde bewusst den beteiligten Entscheidungsträgern, den Stadtverordneten, aber auch uns Bürgern in der öffentlichen Beobachtung was anderes mitgeteilt bzw. abweichende Informationen vorenthalten.
Dem Trend der Zeit folgend könnte man dies als bewusst gemachte „Fake news“, lt. Duden sind das in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen, bezeichnen.
Zur Erläuterung des Vorgenannten:
1. Bewertung des Kooperationsvertrages – die der Stadtverwaltung (BGM, Magistrat, etc.) seit letztem Jahr schriftlich vorliegende ausführliche Expertise, einer renommierten großen Anwaltskanzlei mit entsprechenden Kompetenzschwerpunkten, kommt in der Kernaussage zu dem Ergebnis –
- … dass weder negative Auswirkungen auf das Baugebiet „Kaisergärten“ noch Regelungen des Kooperationsvertrags gegen eine Entwicklung des Gebiets Boßwenhain, hier der Errichtung und dem Betrieb der Einkaufsmärkte an der Frankfurter Str. 50, sprechen!
Diese rechtliche Bewertung, Expertise, erstellt im Auftrag von CMP liegt der Stadtverwaltung seit langem vor, ohne dass sich diese in irgendeiner Weise weder intern noch öffentlich dazu äußert bzw. diese an die Stadtverordneten zur eigenen Meinungsbildung überhaupt nicht bzw. ggf. nur punktuell weitergeleitet! (WARUM ?)
2. Ein „einvernehmliches Ergebnis“ der Besprechung der Investorengruppen und der Stadt gab es nicht und gibt es nicht !
- den Antragstellern und Investoren der vorhabenbezogenen Baumaßnahme, Einkaufsmärkte Frankfurter Str. 50, wurde die Interpretation der Kooperationsvertragspartner (Stadt, Aumann und Revikon), erläutert und/oder besprochen, sowie die Antragsteller mit der ablehnenden Sichtweise der Stadtverwaltung und mit der Empfehlung des „Bauausschusses“ an die StVV der Antragstellung „nicht zuzustimmen“ informiert, sie somit mit dem zu erwartenden negativen Abstimmungsergebnis konfrontiert (nicht viel mehr bzw. weniger).
- WARUM wurde dies mindestens im „Bauausschuss“ als „einvernehmliches Ergebnis“ des angestrebten klärenden Gesprächs (umgangssprachlich als „Friede, Freude, Eierkuchen-Lösung) mitgeteilt bzw. wird dies den Stadtverordneten ebenfalls so gesagt werden – WARUM?
Werte Bürgerinnen und Bürger und bestimmt nicht nur wir im nördlichen Bereich der Kernstadt wollen einen Einkaufsmarkt mit Vollsortiment-Angeboten, wir wollen eine verbesserte Stadtentwicklung, ein besseres Stadtbild im nördlichen Zufahrtsbereich und wollen auch ca. 610.000 € für die Stadtkasse + einer finanziellen Rahmenzusage in der Größenordnung für die Errichtung eines Kindergartens.
Wir wollen und werden die „Hand- und Fußfesseln“, sowie einen „Maulkorb“ für die Stadtentwicklung der Stadt Babenhausen mit deren Umland (egal was da überhaupt in den Grenzen gemeint ist) aus dem Kooperationsvertrag nicht akzeptieren, jetzt und auch zukünftig nicht.
Ich kann nur an die Entscheidungsträger, die Stadtverordneten, appellieren ihre „Parteibrille“ am Rathauseingang abzugeben und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger über die Interessen der Investoren der Kaserne zu stellen, denn das EINE hat mit dem ANDEREN wie vorgehend ausgeführt gar nichts zu tun.
Manfred Weber, Babenhausen
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