Zuvor sei der Antrag von privater Seite den Verkauf des Grundstückes per Eilverfahren zu untersagen beim Verwaltungsgericht Darmstadt zunächst beantragt, dann aber wieder zurückgezogen worden (30.10.), berichtete die Bürgermeisterin. „Im vorliegenden Fall werden schwere, strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen den Magistrat und Verwaltung erhoben“, sagte Bürgermeisterin Coutandin. Deswegen sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltete worden, um „unabhängige Untersuchungen durch die Ermittlungsbehörden anzuregen“.
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hatte an diesem Abend einen Antrag eingebracht, der unter anderem die Aufhebung des Beschlusses zum Bebauungsplan und Verkaufspreis des umstrittenen Grundstückes vorsah. Des Weiteren forderten die FWB die Einsetzung eines Akteneinsichtssauschusses. Noch bevor die FWB ihren Antrag begründen konnten, stellte Andrea Möbius (FDP) jedoch den Antrag auf Verweis in einen Ausschuss. Dort solle der Sachverhalt zunächst noch einmal beraten werden. Nach kurzem Wortgefecht und einer längeren Sitzungsunterbrechung, stellte Joachim Knoke (SPD) einen geänderten Antrag vor. Mehrheitlich bestimmte das Parlament daraufhin, dass die bestehenden Beschlüsse nicht aufgehoben werden. FWB und BÜRGER stimmten dagegen, von der FDP gab es eine Enthaltung. Einstimmig wurde die Einsetzung eines Akteneinsichtssausschusses beschlossen, der sich auch mit der juristischen Vertretung befassen soll. Der SPD-Stadtverordneten Adolf Breer nahm nicht an den Abstimmungen teil. tom
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Rubrik: Politik und Parteien
04.12.2014
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