Im ersten Punkt wird angegeben, dass die Vorgartenflächen (die nicht für Stellplätze in Anspruch genommen werden) zu bepflanzen sind. Ebenfalls soll die Begrünung von Carports und in Gewerbegebieten die Fassaden- und/oder Dachbegrünung vorgeschrieben werden. In der Antragsbegründung wurde unter anderem vermerkt, dass ein Großteil der Flächen versiegelt und schattenspendende sowie die Verdunstung fördernde Vegetation kaum vorhanden sind.
In der rund dreißigminütigen Aussprache wurden die unterschiedlichen Sichtweisen deutlich. Von „Überreglementieren“ bis zu „Jeder macht was er will“ reichten die Meinungen über eine „Regelung“ der „Steingärten“. Wobei nicht nur die Definition „Steingärten“ im Rahmen des SPD-Antrages moniert wurde. Fachbereichsleiter Christian Heinemann schlug vor, den Beschlussvorschlag in einen „Prüfantrag“ abzuändern. Im Rahmen der bestehenden Stellplatzsatzung seien ja bereits Dinge festgelegt, zusätzlich brachte er eine Gestaltungssatzung ins Spiel, die sich mit dem Thema auseinandersetzen könnte.
In diesem Zusammenhang wurde im Ausschuss auch das Thema „Sanktionen“ erörtert. Da bei den Bestandsgebäuden „schöne Vorgärten“ ebenfalls in „Steingärten“ umgewandelt werden und dies augenblicklich nicht kontrolliert wird, bestünde die Gefahr ein „Riesenfass“ aufzumachen.
SPD-Fraktionschef Jörg Kurschildgen hat im Bauausschuss avisiert, dass der Antrag bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung (26.) abgeändert wird.
Aktuelle Regelung:
Die gültige Stellplatzsatzung sieht unter anderem vor: „Stellplätze sind mit Pflaster-, Verbundsteinen oder ähnlichem luft- und wasserdurchlässigem Belag zu befestigen ... Stellplätze sind durch geeignete Bäume, Hecken oder Sträucher abzuschirmen.“ Auch den Vorgärten widmet sich die Stellplatzsatzung: „In Vorgärten bzw. auf Flächen zwischen öffentlichem Verkehrsraum und dem Bauwerk können Stellplätze errichtet werden, Dabei müssen mindestens 60% der Vorgartenfläche unbefestigt bleiben. Sie sind gärtnerisch zu gestalten.“
hz
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