Änderungen bei der Jagdscheinerteilung

Information der Jagdbehörde des Kreises

Die Änderung des Waffengesetzes und die Einführungen eines nationalen Waffenregisters machen Verfahrensänderungen bei der Erteilung von Jagdscheinen erforderlich. Mit den Verfahrensänderungen einher geht auch die Umstellung auf eine neue und leistungsfähigere Jagdverwaltungssoftware in den kommenden Tagen. Mit der neuen Jagdverwaltungssoftware wird der Service für die Jägerschaft verbessert.

Für die rund 800 Jäger im Landkreis Darmstadt-Dieburg ergibt sich ab sofort für anstehende Verlängerungen des Jagdscheins folgende Änderung: Die Verlängerung eines bis 31. März 2017 gültigen Jagdscheins muss in ein von der Jagdbehörde neu zu erstellendem Jagdscheinheft erfolgen, auch wenn im Jagdscheinheft noch Verlängerungsmöglichkeiten offen sind. Zusätzliche Kosten entstehen den Jägern hierdurch nicht. Dem Antrag sind zwei Passbilder hinzuzufügen. Verlängerungen des Jagdscheins in den kommenden Jahren erfolgen wieder durch Eintrag in das aktuelle Jagdscheinheft.
In den nächsten Wochen wird die Jagdbehörde des Kreises die rund 190 Jagdpächter im Landkreis anschreiben. Dabei geht es darum, die bereits erfassten Daten zu prüfen, zu ergänzen oder zu ändern. Mit der neuen Jagdverwaltungssoftware ist es der Jagdbehörde möglich, den Service für die Jägerschaft, letztlich durch die Einführung und Erweiterung von Online-Angeboten, zu erweitern.

ladadi

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