Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, weiter dabei mitzuhelfen und die Maßnahmen konsequent fortzusetzen. Unser wichtigstes gemeinsames Ziel ist, die Zahl der Menschen, die schwer erkranken und stationär versorgt werden müssen, so niedrig wie möglich zu halten, damit unser Gesundheitssystem sie alle bestmöglich versorgen kann“, betont der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.
Überblick Belegungsanzahl COVID-19 in Krankenhäusern
„Wir bauen gemeinsam mit den hessischen Krankenhäusern und ihren Trägern die Kapazitäten der Intensivversorgung, besonders der Beatmung, aus“, erklärt Klose. Mit Stand vom 31. März 2020, 11:00 Uhr, sind in den hessischen Krankenhäusern 12.192 Betten frei (stationäre Betten inklusive der Beatmungs- und IntensivÜberwachungsbetten). Dies sind 2.475 Betten mehr als noch am 22.3.2020. Dieser Zuwachs an Kapazität zeigt deutlich, dass der Ausbau der Krankenhäuser und das Verbot nicht medizinisch dringlicher Eingriffe wirken.
Die Gesamtanzahl der COVID-19 Patienten in den hessischen Krankenhäusern liegt mit Stand 31. März 2020 bei 772, davon sind 175 beatmungs- und intensivüberwachungspflichtig. Weitere 35 Personen sind intensivüberwachungspflichtig, müssen jedoch nicht beatmet werden. Die Beatmungsbetten werden sich in den nächsten Tagen zusätzlich erhöhen. Die Möglichkeiten zur Beatmung haben wir in den letzten Tagen massiv ausgeweitet. Statt rund 1200 Betten mit Beatmung stehen jetzt fast 1900 Betten mit Beatmung zur Verfügung. Weitere Betten mit Beatmung kommen hinzu, wenn unser 10 Millionen Euro Beschaffungsprogramm für Beatmungsgeräte greift und die Geräte in den Krankenhäusern ankommen. Dieses Programm ermöglicht den Krankenhäusern den Einkauf von weiteren 380 Beatmungsgeräten. Auch die Zahl der überwachten Betten ist erheblich angestiegen. Statt 860 stehen jetzt fast 1.100 überwachte Intensivbetten zur Verfügung.
Systematische Erfassung von Beatmungsgeräten
Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass mehr infizierte Menschen einer künstlichen Beatmung bedürfen. Die Hessische Landesregierung hat daher eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte in Hessen zu erlassen. Ab heute sind alle Einrichtungen verpflichtet, ihren Bestand an Beatmungsgeräten den Gesundheitsbehörden zu melden. Diese Meldepflicht besteht für Einrichtungen, nicht für Privathaushalte. Eine Übersicht der meldepflichtigen Einrichtungen ist samt Meldeformular unter www.soziales.hessen.de abrufbar.
Generelles Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheime
Das seit dem 13. März 2020 durch die 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bestehende eingeschränkte Besuchsrecht (eine Stunde und ein Besucher pro Tag) in Krankenhäusern, Entbindungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und ambulanten Wohnformen wird aufgehoben. Es gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmen sind in Härtefällen und für besondere Berufsgruppen weiterhin möglich. Härtefälle sind beispielsweise die medizinisch gebotene Anwesenheit des Vaters bei Geburt eines Kindes oder der letzte Besuch bei sterbenden Familienangehörigen. Zum Schutz der anderen Patientinnen und Patienten müssen die Ausnahmen aber eng begrenzt bleiben. Weitere Informationen sind unter www.soziales.hessen.de verfügbar.
Erweiterung der Laborkapazitäten
Durch die Kooperation mit dem Blutspendedienst ist es in Frankfurt gelungen, die Testkapazitäten deutlich zu erhöhen. Zudem erbringt die Einführung sogenannter Pooltests eine deutliche Kapazitätssteigerung. „Mein Dank gilt hier dem Institut Frankfurt des DRK-Blutspendediensts Baden-Württemberg-Hessen und dem Institut für Virologie der Universitätsklinik Frankfurt am Main für die sehr gute Kooperation“, sagt Klose. „Mit der Herstellung von Impfstoffen gegen das neue Corona-Virus verbindet sich eine große Hoffnung auf Eindämmung der Pandemie. Besonders Menschen mit dem Risiko, einen schweren Verlauf von COVID-19 zu durchlaufen, sind im Fokus dieser Anstrengungen. Es gibt weltweit sehr viele Ansätze für neue Impfstoffe und angesichts der begrenzten Herstellungskapazitäten sind auch viele Ansätze nötig. Die Zeitschiene bis zur Verfügbarkeit von Impfstoffen ist immer noch nicht genau abzuschätzen. Durch die Anstrengung aller bei dem Prozess Beteiligten wird es wahrscheinlich möglich sein, dass die ersten Testungen am Menschen im zweiten Halbjahr 2020 erfolgen können", so Stefan Becker, deutscher Virologe, Professor für Virologie und Leiter des Instituts für Virologie an der Philipps-Universität Marburg.
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
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