Mit großem Abstand am häufigsten wurden nach Angaben des RP auch im vergangenen Jahr wieder Mäuse eingesetzt. Trotz steigender Anzahl (110.374 gegenüber 97.494 im Jahr 2013) fiel ihr Anteil an der Gesamtzahl der Versuchstiere von 74,6 auf 70,2 Prozent. An zweiter Stelle folgten erstmals Fische mit einem Anteil von 15,5 Prozent (24.333 gegenüber 9.501 im Jahr 2013), danach Ratten mit einem Anteil von 7,7 Prozent (12.150 gegenüber 14.163 im Jahr 2013). Weitere Tierarten, die relativ häufig eingesetzt wurden, waren Kaninchen (6.619; 4,2 %) und Meerschweinchen (1.617; 1,0 %).
Eine wesentliche Neuerung im Meldeverfahren betrifft die zusätzliche Erfassung des Schweregrades des Versuches und damit des Belastungsgrades für die eingesetzten Tiere. Von den in Südhessen insgesamt gemeldeten 157.223 Versuchstieren waren demnach 57.588 Tiere (37 %) durch den Versuch gering, 28.709 Tiere (18 %) mittelschwer und 1.758 Tiere (1 %) schwer belastet worden. Schwer belastende Versuche betrafen fast ausschließlich Fische, Mäuse und Ratten. An 69.168 Tieren (44 %) wurden Eingriffe unter Betäubung vorgenommen, ohne dass die Tiere aus der Narkose wieder erwacht sind. Hierzu zählen auch alle Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden.
Der Anteil genetisch veränderter, sogenannter transgener Tiere hat sich gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich erhöht (42.120 gegenüber 29.536 im Jahr 2013). Zur Untersuchung spezifischer wissenschaftlicher Fragestellungen werden bei diesen Tieren bestimmte Gene abgeschaltet oder artfremde Erbgutabschnitte integriert. Hierdurch können unter anderem Modelle zur besseren Untersuchung menschlicher Erkrankungen etabliert oder die Wirksamkeit von neuartigen Arzneimitteln genauer untersucht werden. Auch für die Gruppe der genetisch veränderten Tiere wurde für das Jahr 2014 die Erfassung einer zusätzlichen Angabe eingeführt. Mitgeteilt werden muss nunmehr auch, ob die jeweilige genetische Veränderung für die Tiere mit einer Belastung einhergeht. Bei den 32.522 genetisch veränderten Mäusen war dies bei insgesamt 1.445 Tieren der Fall. Bei allen 9.598 transgenen Fischen war die Veränderung hingegen nicht mit einer Belastung verbunden.
Hintergrund:
Die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht. In Hessen sind für die Genehmigungsverfahren die Regierungspräsidien zuständig. Dabei prüfen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Behörde bei jedem einzelnen Tierversuchsantrag, ob der beantragte Versuchszweck nicht durch alternative Methoden ohne den Einsatz von Versuchstieren oder zumindest mit einer geringeren Anzahl an Tieren erreicht werden kann. Ebenso wird kontrolliert, ob der geplante Versuch unerlässlich ist, ob er ethisch vertretbar ist und wie sich die Beeinträchtigungen für die Tiere minimieren lassen. Darüber hinaus wird die Behörde bei jeder Entscheidung über die Genehmigung eines Versuchsvorhabens auch von einer ehrenamtlichen und unabhängigen Tierschutzkommission, bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Fachwissenschaftlern, unterstützt und beraten.
Im November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch zu einer Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren geführt. So ist nun auch die Verwendung von Kopffüßern (z.B. Kalmare, Kraken), Larven von Wirbeltieren sowie die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist nun auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden, dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, in vier Kategorien (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer) zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend dieser neuen Vorgaben.
(Text: doh / Foto: bz)
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