Sie dokumentieren die Vielfalt der alten Herrschaftsbereiche der Grafschaften, Fürstentümer und Länder. Die Grenzsteine besitzen teilweise immer noch die Funktion zur Kennzeichnung von aktuellen Eigentumsgrenzen, sind aber auch wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Die Grenzsteine stellen somit unverzichtbare Werte im Heimat- und Geschichtsverständnis der Menschen dar.
Durch Veränderungen in der Landschaft und fortschreitende Technisierung, aber auch durch private Sammlerleidenschaft sind die historischen Grenzsteine mittlerweile besonders gefährdet. Es ist daher nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus historischen Gründen angesagt, diese Zeugen der Vergangenheit besonders zu schützen. Das Beschädigen, Zerstören oder Entfernen von historischen Grenzsteinen muss sogar unter Umständen nach dem Strafgesetzbuch verfolgt werden.
Eine ganze Reihe von engagierten Heimatforschern hat sich zum Ziel gesetzt, diese Kleindenkmäler systematisch zu erfassen, zu dokumentieren und zu überwachen. Unter der Regie des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) werden die Personen formell zu Obleuten ernannt und die Arbeiten landesweit koordiniert. Der „Verein zur Pflege historischer Grenzmale Hessen e.V.“, die Ämter für Bodenmanagement und die unteren Denkmalschutzbehörden unterstützen die Obleute im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Diese Zusage gab Herrn Sauerwein auch Jürgen Vogt, Abteilungsleiter für den Bereich des Liegenschaftskatasters im Amt für Bodenmanagement Heppenheim (AfB). „Ich freue mich, dass es in unserer Gemeinde jemanden gibt, der sich dieser Aufgabe in seiner Freizeit widmen will“, so der Schaafheimer Bürgermeister Reinhold Hehmann.
Michael Sauerwein ist zuständig für die Bereiche der Gemeinde Schaafheim und der Stadt Babenhausen. Der Leiter des AfB Heppenheim Thomas Knöll dankte Sauerwein für seine Bereitschaft, dieses Ehrenamt auszuüben und übergab die offizielle Urkunde des Präsidenten des Hessischen Landesamtes, Dr. Hansgerd Terlinden. „Und damit Sie auch die Berechtigung für Ihre Nachforschungen und Erfassungsarbeiten nachweisen können, bekommen Sie auch noch einen entsprechenden Ausweis dazu“, ergänzte Knöll.
Nach der Erfassung der Kleindenkmäler werden sie in der Dokumentation „Historische Grenzsteine“ beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation veröffentlicht und gegebenenfalls in der von dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Schriftenreihe „Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen“ und im digitalen Geoinformationssystem „denkXweb“ nachgewiesen.
Der „Verein zur Pflege historischer Grenzmale Hessen e.V.“ unterstützt und organisiert hessenweit die Arbeit der Obleute und ist unter www.grenzmale-hessen.com zu finden.
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