Anwaltskanzlei Dr. Friedrich und Partner: Landespreis für Integration schwerbehinderter Menschen

Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich mit seiner Auszubildenden Mirena Dietterle und der Mitarbeiterin Saskia Mayer.

Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, hat am 9. November 2016 zum elften Mal den „Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ an drei hessische Unternehmen vergeben, unter denen in diesem Jahr auch eine Anwaltskanzlei vertreten war.

„Mit dem Preis wollen wir den Einsatz von Unternehmen für die Integration von schwerbehinderten Menschen und vorbildliche Eingliederungsbeispiele stärker in den öffentlichen Fokus rücken. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel und auf den demographischen Wandel wollen wir aber auch für die wirtschaftlichen Vorteile werben, die Arbeitgeber durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen haben“, so der Minister. Er sei überzeugt, so Grüttner, dass die Mobilisierung von Potentialen zur Sicherung der Fachkräftebasis einen inklusiven Arbeitsmarkt erfordere. „Dazu ist es wichtig, das Fachkräftepotential von Menschen mit Behinderungen stärker sichtbar zu machen“, betonte der Minister.
In seiner Würdigung der Anwaltskanzlei Dr. Friedrich und Partner, Babenhausen hob er hervor, dass gerade bei Freiberuflern die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen schwierig sei und führt aus: „Die Anwaltskanzlei Dr. Friedrich und Partner ist aufgrund ihrer Größe nicht beschäftigungspflichtig und beschäftigt trotzdem eine Auszubildende mit Mukoviszidose. Diese Art der Behinderung stellt eine besondere Herausforderung dar, da mit sehr hohen Ausfallzeiten gerechnet werden muss. Der Ausbildungsplatz wurde von der Kanzlei extra neu geschaffen, um der Auszubildenden eine besondere Perspektive zu schaffen. Die krankheitsbedingten Ausfallzeiten in der Berufsschule werden in der Kanzlei versucht nachzuholen („Nachhilfe“), um so das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen einen großen Einsatz bei der Beschäftigung der Auszubildenden. Zusätzlich werden eigene Mittel eingesetzt zur Kompensation von krankheitsbedingten Ausfällen der Auszubildenden durch kurzfristigen Personalersatz. Die Anwaltskanzlei weist durch Ihr Engagement eine besondere Vorbildfunktion für Freiberufler auf.“
Nach den Angaben des Ministers unterstütze das Land die Integration und Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben mit finanziellen Mitteln und im Rahmen verschiedener Projekte. Beispielsweise würden aktuell mit dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (kurz: HePAS) Arbeitgeber dazu angeregt, Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Erste Ergebnisse von HePAS zeigen, dass sich beispielsweise die Zahl der geförderten und unterstützten Praktika von 2014 zu heute schon verdoppelt hat. Erfreulicherweise ist es gelungen, in fast 50 Prozent dieser Fälle sogar eine Anschlussbeschäftigung oder Ausbildung zu erreichen. „Ein erster Schritt zur Nachhaltigkeit“, betonte der Minister.
Mit Hilfe des Programms entstanden bereits mehr als 1.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und über 144 Ausbildungsverhältnisse.    ifr

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