Ursache der tragischen Vergiftungen war in der Regel der sorglose Umgang mit solchen Grills, deren Gehäuse nicht heiß wird und die deshalb auch während des Grillens bewegt werden können. Nutzer können dadurch verleitet werden, sie – etwa bei einsetzendem Regen – in Innenräume, Gartenhäuschen oder Wohnwägen zu tragen. Problem: Die Produkte werden zwar gerne mit dem Attribut „rauchfrei“ angepriesen, sie stoßen aber trotz der vergleichsweise geringen Kohlemenge unter Umständen große Mengen Kohlenmonoxid aus.
Das RP als zentrale Marktüberwachungsbehörde in Südhessen, das zuständig für die Produktsicherheit ist, hat sich 6 vergleichbare Produkte angesehen. In allen Bedienungsanleitungen wurde vorschriftsgemäß darauf hingewiesen, dass die Grills nur im Freien oder in Innenräumen bei sehr guter Lüftung verwendet werden dürfen. Doch bekanntlich werden Bedienungsanleitungen häufig nicht gelesen. Auf zwei Produkten war deshalb ein entsprechender Warnhinweis angebracht. Dies ist aktuell jedoch noch nicht zwingend vorgeschrieben.
Da mancher Besitzer mit diesem schnell einsatzbereiten und vermeintlich sauberen Grill die Grillsaison dieser Tage in die kalte Jahreszeit hinein verlängern könnte, appelliert das RP Darmstadt an die Verbraucherinnen und Verbraucher in Südhessen, Vorsicht walten zu lassen und die Geräte – genau wie Gasgrills und Gasheizer – nicht in geschlossenen Räumen zu verwenden und sie vor allem nicht (unbeaufsichtigt) in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen zu lassen.
(Text/Foto: rp)
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