Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Schutz vor Fluglärm: Mittel aus Regionalfonds bis 31. Dezember beantragbar

Anspruchsberechtigt für Zahlungen aus dem Regionalfonds sind Bewohner der schraffierten Flächen. (Screenshot: Geoportal Hessen)

Wer rund um den Frankfurter Flughafen Anspruch auf Erstattungen für passiven Schallschutz hat, kann diesen noch bis 2021 beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt geltend machen. Wer jedoch darüber hinaus im Anspruchsgebiet des sogenannten Regionalfonds liegt, sollte mögliche Gegenmaßnahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern in den kommenden Monaten in Angriff nehmen – denn dieser Landes-Zuschuss läuft zum Jahresende aus.

Aus dem Regionalfonds, den die Hessische Landesregierung – zusätzlich zu den bundeseinheitlich geltenden Standards aus dem Fluglärmgesetz – vor einigen Jahren aufgelegt hat, werden pro Wohnung bis zu 4.350 Euro für Schallschutz-Ausgaben zur Verfügung gestellt. Zumindest ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme muss dem RP bei Antragstellung bis zum 31. Dezember dieses Jahres vorliegen – daraus ergibt sich ein gewisser zeitlicher Vorlauf.
Förderberechtigt sind Haushalte der sogenannten Tagschutz-Zone 1, in einigen Kommunen auch von Teilen der Nachtschutz-Zone. Ob ihre Immobilie in diesen Zonen liegt, können die jeweiligen Besitzer über das Schallschutzportal selbst ermitteln oder vom RP Darmstadt ermitteln lassen. Das Fluglärm-Team erteilt unter der Telefonnummer 06151/123100 oder per Email an schallschutzprogramm[at]rpda.hessen[dot]de gerne Auskünfte.
Auf der Website des RP Darmstadt kann unter „Lärmschutz/ Baulicher Schallschutz - Lärmschutzbereich Frankfurter Flughafen“ das entsprechende Antragsformular jederzeit heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens. Die Anträge können auch per Post beim RP (Regierungspräsidium, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) angefordert werden.   (rp)

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