Aus dem Regionalfonds, den die Hessische Landesregierung – zusätzlich zu den bundeseinheitlich geltenden Standards aus dem Fluglärmgesetz – vor einigen Jahren aufgelegt hat, werden pro Wohnung bis zu 4.350 Euro für Schallschutz-Ausgaben zur Verfügung gestellt. Zumindest ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme muss dem RP bei Antragstellung bis zum 31. Dezember dieses Jahres vorliegen – daraus ergibt sich ein gewisser zeitlicher Vorlauf.
Förderberechtigt sind Haushalte der sogenannten Tagschutz-Zone 1, in einigen Kommunen auch von Teilen der Nachtschutz-Zone. Ob ihre Immobilie in diesen Zonen liegt, können die jeweiligen Besitzer über das Schallschutzportal selbst ermitteln oder vom RP Darmstadt ermitteln lassen. Das Fluglärm-Team erteilt unter der Telefonnummer 06151/123100 oder per Email an schallschutzprogramm[at]rpda.hessen[dot]de gerne Auskünfte.
Auf der Website des RP Darmstadt kann unter „Lärmschutz/ Baulicher Schallschutz - Lärmschutzbereich Frankfurter Flughafen“ das entsprechende Antragsformular jederzeit heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens. Die Anträge können auch per Post beim RP (Regierungspräsidium, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) angefordert werden. (rp)
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Rubrik: Babenhausen und Umgebung
28.06.2017
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