Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Europawahl im Mai - Eintragung in Wählerverzeichnis ist Voraussetzung

Bei der Europawahl am 26. Mai sind nicht nur Deutsche, sondern grundsätzlich alle EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wahlberechtigt. Voraussetzung ist – unter anderem – jedoch, dass sie zum Stichtag 14. April hier ihren Wohnsitz haben und bei ihrer Wohnort-Kommune in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Letzteres geschieht bei der ersten Teilnahme auf Antrag.

Sofern seit der letzten EU-Wahl ein Umzug innerhalb Deutschlands erfolgte, wurde der Eintrag von der bisherigen an die neue Wohnort-Kommune mitgeteilt, so dass die Aufnahme in das Wählerverzeichnis automatisch erfolgt. Nach Wegzug in ein anderes EU-Land und erneutem Zuzug nach Deutschland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger jedoch erneut einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis stellen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  1. mindestens 18 Jahre alt sind;
  2. weder in Deutschland noch in ihrem Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  3. seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz haben (oder sich gewöhnlich in diesem Gebiet aufhalten).

Weitere Auskünfte dazu erteilen die Wahlämter der Kommunen (Städte und Gemeinden). Allgemeine Informationen rund um die Europawahl gibt es im Europäischen Informationszentrum (EIZ) beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt am Luisenplatz 2 (Montag - Donnerstag: 8 – 16.30 Uhr, Freitag: 8 - 15 Uhr) oder im Internet unter https://rp-darmstadt.hessen.de/eiz.
(Text/Foto: rp)

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