Mit Abstand die meisten Anträge kamen 2018 von Pflegekräften aus Serbien, nach wie vor gefolgt von Menschen aus Bosnien-Herzegowina. Auf Rang drei folgen nun erstmals die Philippinen – hier hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr beinahe verfünffacht (Hintergrund ist ein Sonderabkommen) –, Rumänien liegen deshalb nur noch auf Rang vier. Auch die Zahl der Antragstellenden aus anderen Ländern hat sich leicht erhöht.
Nach Antragstellung prüft das RP jeweils, inwieweit die ausländischen Abschlüsse mit der deutschen Ausbildung vergleichbar sind, ob gegebenenfalls Berufserfahrung berücksichtigt werden kann und ob weitere Voraussetzungen – vor allem ausreichende Deutschkenntnisse – bei den ausländischen Pflegekräften vorhanden sind. Vielfach müssen diese noch Anpassungsmaßnahmen durchlaufen (z.B. Prüfungen, Lehrgänge), bevor ihren Anträgen stattgegeben werden kann. Das RP stellt damit sicher, dass bei allen Pflegekräften ein gleichwertiger Kenntnisstand vorhanden ist.
Hintergrund:
Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist hessenweit für die Anerkennung von Abschlüssen in Gesundheitsfachberufen zuständig. Dazu zählen Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Krankenpflegehelfe.
Mehr Infos gibt es hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/pflegefachberufe/anerkennung-auslaendischer-abschluesse
(Text/Grafiken: RP Darmstadt)
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