Bei seinen Begrüßungsworten wies Bürgermeister Achim Knoke auf die Sensibilisierung dieses wichtigen Themas hin und bat alle Teilnehmer von Schulen, Kindertagesstätten, Kirchen und Vereinen die „Antenne auf feinfühligen Empfang einzustellen“.
„Ein blaues Auge, ein Kind ist auffällig aggressiv, mangelnde Körperpflege, verschlissene Kleidung – dies kann, muss aber nicht, ein Anzeichen dafür sein, dass in seiner Familie etwas nicht stimmt. Ist dies aber schon ein Fall für das Jugendamt?“ Diese Fragestellung kann in jedem Verein, in jeder Übungsstunde oder Ausflug zu einem Thema werden. Die Fragestellungen: „Wie schätze ich dies richtig ein? Auf welche Anhaltspunkte muss ich achten? Welche Verantwortung liegt überhaupt bei mir? Wer gibt mir Hilfestellung?“ wurden in einem Fachvortrag von Damaris Reichenbach-Figge vom Kinderschutzbund näher erläutert und mit den Teilnehmern erörtert.
Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden in dem Vortrag vorgestellt, deren Erscheinungsformen sich grundsätzlich in körperliche und seelische Vernachlässigung, seelische und körperliche Misshandlung sowie in sexuelle Gewalt unterscheidet. Der Bundesgerichtshof definiert eine Kindeswohlgefährdung als eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Wenn ein Verdacht von Kindeswohlgefährdung besteht berät im Auftrag des Landkreises der Deutsche Kinderschutzbund die Fachkräfte aus Kindertagesstätten, Institutionen der Jugendförderung, Schulen oder Vereinen. Diese Beratung erfolgt anonymisiert und hat das Ziel einer gemeinsamen Gefährdungseinschätzung um sowohl das weitere Vorgehen zu besprechen aber auch um ein Gespräch mit dem Kind sowie den Eltern vorzubereiten. Weiterhin können Arbeitshilfen wie Dokumentationsbögen zur Verfügung gestellt werden.
Der Kinderschutzbund nimmt unter anderem auch Begutachtungen des Wohnumfeldes vor und setzt im Einzelfall Hygienestandards. hz
Rubrik: Babenhausen und Umgebung
01.10.2016
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