Zahlungspflichtiger laut dem Fluglärmgesetz ist die Fraport AG als Betreiberin des Frankfurter Flughafens. Für ein Einfamilienhaus überweist diese den Betroffenen pauschal 3.700 Euro Entschädigung, für ein Zweifamilienhaus 4.440 Euro. Wer anspruchsberechtigt ist, kann seinen Antrag auf die sogenannte Außenwohnbereichsentschädigung noch bis zum 12. Oktober 2021 beim RP Darmstadt stellen.
Abgesehen davon können weiterhin auch Anträge auf Erstattungen für baulichen Schallschutz gestellt werden. Dies betrifft Bewohnerinnen und Bewohner der Tagschutzzone 1 sowie der Nachtschutzzone. Hier gilt ebenfalls, dass der bauliche Schallschutz bis zum 12. Oktober 2021 umgesetzt sein muss. Zusätzliche Mittel aus dem Regionalfonds des Landes hierfür müssen jedoch bis zum 31.12.2017 beim RP beantragt werden.
Auf der RP-Website (rp-darmstadt.hessen.de) werden unter den Stichwörtern Bauliche Schallschutzmaßnahmen – Regionalfonds alle Fragen zu den einzelnen Programmen und ihren Verfahren beantwortet. Hier sind auch die entsprechenden Antragsformulare jederzeit abrufbar. Sie können zudem per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) angefordert werden.
Wer herausfinden will, ob sein Grundstück in einem Lärmschutzbereich liegt, kann dies über das Schallschutzportal des RP Darmstadt ermitteln. Die für das Programm zuständigen Mitarbeiter beim RP helfen den Bürgerinnen und Bürgern unter der Telefonnummer 06151/123100 bei der Ermittlung und erteilen Auskünfte auch per Email an schallschutzprogramm[at]rpda.hessen[dot]de.
(rp)
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