„Es ist wichtig, dass sich die Naturschutzbehörden und Ämter für den ländlichen Raum hier austauschen“, sagte Regierungsvizepräsident Dr. Alexander Böhmer. Landwirtschaft und Naturschutz griffen in vielen Bereichen ineinander. Im Mittelpunkt standen Fragen des Artenschutzes und der Umbruch von Wiesenwegen und Feldrainen im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung. Öffentliche Wegeparzellen werden zusehends beseitigt, um größere zusammenhängende Ackerflächen zu erhalten. Laut der Landwirtschaftsverwaltung werden Wege zur Bewirtschaftung der Felder vielfach nicht mehr benötigt, sie seien jedoch auch der Agrarförderung nicht abträglich. Ausschlaggebend dafür sei die beantragte Größe der bewirtschafteten Flächen. Teilweise werden Eigentumsgrenzen auch wissentlich nicht beachtet. Und es komme zum Flächentausch zwischen Kommune und Landwirten. Die Vertreter der Unteren Naturschutzbehörden waren sich darin einig, dass wegen der wichtigen ökologischen Funktion Wege, Wegraine und Gewässer-Randstreifen besser geschützt und wieder hergestellt werden sollten. Aus der Sicht der Landwirtschaftsämter haben Feld- und Wirtschaftswege in erster Linie die Funktion, die Erreichbarkeit der bewirtschafteten Flächen sicherzustellen. Das im Kataster vorhandene Feldwegenetz diente der bei der Ausweisung der Wege vorherrschenden Agrarstruktur. Diese ehemaligen Strukturen seien heute aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar. Die Ämter wollen jedoch bei der Aufarbeitung der illegalen Nutzungen helfen. Aus Sicht aller Beteiligten ist der Erhalt der Ackerraine und Wiesenwege mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen nur schwer lösbar. Eine systematische Erfassung durch die Unteren Naturschutzbehörden sei personell allenfalls mit Luftbildern zu leisten. Besonders die Städte und Gemeinden sollen deshalb aufgefordert werden, darauf zu achten, dass die in ihrer Obhut liegenden Flächen nicht ungerechtfertigt genutzt werden. Das Thema ist bereits auf Kreisebene bei Bürgermeisterversammlungen angesprochen worden. Die Überprüfung der Pachtverhältnisse sollte in den Kommunen begonnen werden, so die Einschätzung der Ämter und Behörden. Der Bestand an Grünlandflächen ist laut Agrarstatistik stabil. Es ist sogar eine Zunahme dieser Flächen zu verzeichnen, weil die Landwirte Grünland erhalten müssen. Auf Grund der unterschiedlichen Interessen bei der Bewirtschaftung der Grünlandflächen schwankt aber deren Qualität. Im Regierungsbezirk Südhessen gibt es 17 Untere Naturschutzbehörden und 7 Ämter für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz. (Text / Bilder: rp)
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