Während der letzten drei Jahre wurden im Regierungsbezirk Darmstadt über 374 Millionen Euro in neue Stiftungen eingebracht. Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums sind nun 1.372 rechtsfähige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 6,8 Milliarden Euro angesiedelt. Der Schwerpunkt der Stiftungsaktivitäten liegt mit 11 Neugründungen weiterhin im Bereich der Stadt Frankfurt am Main. Die übrigen Stiftungsanerkennungen verteilen sich auf die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt: Stadt Wiesbaden 7, Stadt Darmstadt, Rheingau-Taunus-Kreis und Landkreis Offenbach je 4, Hochtaunuskreis und Wetteraukreis je 3, Main-Taunus-Kreis 2 Stiftungen sowie Stadt Offenbach, Odenwaldkreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Groß-Gerau und Kreis Bergstraße je eine Stiftung. Voraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck für die Dauer von mindestens zehn Jahren aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht Stiftungen dahingehend, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleibt und die Stiftungsausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen. Beim Regierungspräsidium Darmstadt können sich Interessierte zum Thema Stiftungen und Stiftungsneugründung beraten lassen. Die Ansprechpartner sowie weitere Informationen sind im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt eingestellt unter dem Pfad Sicherheit und Ordnung/Stiftungen/Stiftungswesen (http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=3cde130e111891ac...) (Text: rp)
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