Die Steuerrückzahlung in Höhe von rund 736.000 Euro erhöht sich um Zinsen und Zinseszinsen auf insgesamt über 1,1 Millionen Euro. Nach der Gewerbesteuerrückzahlung aus dem vergangenen Jahr (rund 1,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2007) ein weiterer Schlag ins Kontor, der den Magistrat am Mittwoch (13.) veranlasste, die „Haushaltssperre“ nach §107 HGO (Hessische Gemeinde Ordnung) auszusprechen. „Wir können nichts tun, uns sind die Hände gebunden“ - das Resümee von Fachbereichsleiterin Corinna Pirang fiel ernüchternd aus. Zwar konnte sie schon verschiedene Gegenmaßnahmen vorstellen, aber glücklich war mit dieser Situation natürlich niemand. Erschwerend kommt hinzu, dass ein im Haushalt berücksichtigter Grundstücksverkauf, der für das laufende Jahr 1,75 Millionen Euro in die Kasse spülen sollte, nun nicht getätigt werden kann. Dies reißt ein weiteres Loch in den Haushalt.
Mit der Einsparung von zehn Prozent der Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen soll nun ein Teil aufgefangen werden. Durch die zeitlich verzögerte Besetzung von freien Stellen ergibt sich der positive Nebeneffekt von geringeren Personalkosten, hier summieren sich die Beträge auf etwa 500.000 Euro. Das größte „Einsparpotential“ ergibt sich allerdings durch die Verschiebung von Investitionen. Hier soll insgesamt ein Volumen von 2,4 Millionen in das kommende Jahr und die Folgejahre verschoben werden. Diese Verschiebung ist allerdings nicht nur der Gewerbesteuerrückzahlung geschuldet, sondern auch der aktuellen Personalsituation im Bauamt. „Drei Stellen im Hochbau“ wären vakant und die verschiedenen Projekte können aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht realisiert werden. Dies erschwert auch den Verkauf städtischer Immobilien, diese angedachten Verkaufserlöse sollten ebenfalls für eine Entlastung des Haushaltes sorgen.
Als „Worst-Case-Szenario“ wurden die Aufnahme von Kassenkrediten und die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes genannt. Mit einer Gewerbesteuerrückzahlung aus dem Jahr 2009 ist nicht zu rechnen, in jenem Jahr wurde von dem betreffenden Unternehmen keine Gewerbesteuer entrichtet. hz
(§107 der Hessischen Gemeinde Ordnung: Wenn die Entwicklung der Erträge, der Einzahlungen, der Aufwendungen oder der Auszahlungen es erfordert, kann der Gemeindevorstand es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden.)
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