Stellungnahme der CDU-Fraktion Babenhausen: Neues Baugebiet „Boßwenhain” – muss das sein?

„Nachdem unser Bürgermeister mit dem geplanten Baugebiet auf dem Gelände der Gärtnerei Grünewald ordentlich Schiffbruch erlitten hat, deutet sich nun ein weiteres, nicht durchdachtes Bauprojekt an“, schreibt die CDU in einer Stellungnahme.

Bereits am 21.10.1993 hatten die Stadtverordneten den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Boßwenhain im Norden der Stadt gefasst. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan allerdings liegt hierfür bis heute nicht vor. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat unser Bürgermeister sehr überraschend einer schnellen Umsetzung des Bebauungsplans Boßwenhain nun höchste und erste Priorität gegeben.“ Ohne die Stadtverordneten von seinen Absichten zu informieren, habe er bereits auf das Vorkaufsrecht der Stadt verzichtet und damit einem noch unbekannten Investor schon jetzt die Möglichkeit gegeben, erste Grundstücke zu erwerben. In einem Antwortschreiben an die Freien Wähler schreibe der Bürgermeister: „Eine Wohngebietsentwicklung und damit einhergehend eine Ortsrandarrondierung und Ortseingangsgestaltung sowie die Konversion einer Gewerbefläche entsprechen stadtplanerisch der am höchsten anzusetzenden Priorität“.
Die Fraktion der CDU hat sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und die folgende Stellungnahme an den Bürgermeister abgegeben: „Wir sind nicht Ihrer Meinung, dass der Wohngebietsentwicklung „Boßwenhain” die am höchsten anzusetzende Priorität zuzuordnen ist. Begründung: Die höchste anzusetzende Priorität hat die Entwicklung des Kasernengeländes. Weitere Prioritäten sehen wir in der Umsetzung bereits verabschiedeter Stadtverordnetenbeschlüsse. Bevor eine weitere Wohngebietsentwicklung in der geplanten Größenordnung geplant wird, sollten im Vorfeld alle Fragen der Infrastruktur, wie ein Verkehrskonzept, Straßenbau, Kitas, etc. geklärt und deren Finanzierung gesichert sein. Außerdem müssen alle möglichen Folgekosten bekannt und bewertet werden. Weiterhin sehen wir eine Wohnbebauung auf dem Gelände aufgrund der dort verlaufenden Höchstspannungsstromleitungen aus Gesundheitsgründen sehr kritisch. Nicht umsonst wurde in der bereits beschlossenen, dritten Änderung des Landesentwick- lungsplans Hessen ein Abstand von mindestens 400 m zu einer solchen planungsrechtlich gesicherten Trasse festgelegt. Diesen Beschluss durch einen eilig aufzustellenden Bebauungsplan zu umgehen, halten wir für fahrlässig. Ein geplantes Einzelhandelsgeschäft auf dem Gelände widerspricht der getroffenen Vereinbarung im Kooperationsvertrag zur Kasernenentwicklung. Last but not least sehen wir auch eine Vernichtung weiterer landwirtschaftlicher Flächen in unserem Stadtgebiet sehr kritisch.“
Ergänzend fügt die CDU an: „Ferner weisen wir noch darauf hin, dass im aktuellen Flächennutzungsplan mit Bodenbelastungen auf Teilflächen im Gebiet Boßwenhain zu rechnen ist. Bevor im Bauamt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die immer wieder vom Bürgermeister beklagten Kapazitätsengpässe noch weiter strapaziert werden, erwarten wir Antworten auf die von uns vorgetragenen Punkte.“

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