Aus dem Ortsbeirat Langstadt: Wiederkehrende Straßenbeiträge in Langstadt ­(Abrechnungsgebiet 5)

In seiner letzten Ortsbeiratssitzung im alten Jahr beschäftigte sich der Ortsbeirat mit der neuen Kalkulation für die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in Langstadt. Die von den Stadtverordneten im Juni 2015 beschlossene Vorabkalkulation für die Baumaßnahme Kleestädter Straße – entlang des Schüttgrabens – sah vor, dass der beitragsfähige Aufwand pro qm-Veranlagungsfläche bei 0,22 Euro liegen sollte.

Bei einer Veranlagungsfläche von 700 qm und einer Laufzeit von drei Jahren, hätte dies einer jährlichen Belastung von 154,00 Euro entsprochen. Die nun vorgelegten und zwischenzeitlich durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen  neuen Kalkulationskosten liegen bei 0,39452 €/qm. Somit entstehen jährliche Kosten in Höhe von 276,17 Euro bei einer Veranlagungsfläche von 700 qm, oder Mehrkosten in Höhe von 79 %. Beitragspflichtig ist jeder Eigentümer eines Grundstücks, das vom öffentlichen Straßennetz des jeweiligen Ortsteils (Abrechnungsgebiet) zugänglich ist. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke, für die Erschließungsbeiträge oder andere einmalige Beiträge in den vergangenen 25 Jahren erhoben wurden.  Der Ortsbeirat stellte mehrheitlich den Antrag, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer Informationsveranstaltung in der Markwaldhalle umfänglich über die geplanten Baumaßnahmen, die Gründe für die enorme Kostensteigerung und die in 2017 auszustellenden Festsetzungsbescheide informiert werden.
Weiterhin standen Anträge zur Verkehrssicherheit auf der Tagesordnung. Einstimmig wurden Anträge verabschiedet, Querungshilfen an der Kreuzung Feuerwehr / Breuberger Weg / Forsthausstraße und im Kreuzungsbereich Kleestädter Straße / Hißlachestraße / Fabrikstraße zu schaffen.

Günther Eckert, Ortsvorsteher

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