Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz sowie die Hess. Bauordnung
Ein Leserbrief zum Thema Schließung der Sparkassenfiliale Hergershausen und Verlagerung der Service-Automaten gab mir Veranlassung an den Vorstand der Sparkasse zu schreiben.
Hier ein Auszug:
… „Ich finde diese Entscheidung im Hinblick auf die ältere Bevölkerung sowie die demografische Entwicklung sehr bedenklich. Auch auf Menschen mit Behinderung wird mit dieser Entscheidung keine Rücksicht genommen.
Das Sparkassengebäude in der Jahnstraße, das aufgegeben werden soll, hat einen barrierefreien Zugang. Das Gebäude der Volksbank ist nur über eine 7- stufige Treppe erreichbar.
Das Volksbankgebäude ist damit nicht barrierefrei und nicht behindertengerecht.
Durch diese von Ihnen geplante Verlagerung ergibt sich ein grober Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz – HessBGG § 1, das besagt:
1. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. 2. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
Außerdem HessBGG § 4:
1. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch Menschen mit Behinderungen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden. 2. In der Hess. Bauordnung ist hierzu außerdem geregelt:
§ 46 HBO – Barrierefreies Bauen
„(1) Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen … die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. … .“
Ich glaube, ich spreche für die Mehrzahl der Hergershäuser Bürger, wenn ich Sie darum bitte, die vorgesehene Planung zu überdenken.
Falls Sie sich dennoch für den Betrieb der Service-Automaten im Volksbankgebäude entscheiden sollten, ist ein behindertengerechter Zugang zwingend und umgehend herzustellen.“ Es gab zu diesem Schreiben bisher keine Reaktion.
Natürlich können wir alle zukünftig unserer Geldgeschäfte online abwickeln und Bargeld wird es in Zukunft vielleicht nicht mehr geben. Aber ... noch ist es nicht so weit!
Jeder kann schon morgen in die Situation kommen, auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein. Was tun wir dann? Wo bleibt der Aufschrei vom Sozialverband VDK und den Behindertenverbänden? Wo bleibt das Engagement für die Gleichstellung und die Beseitigung und Vermeidung von Barrieren?
Auch andere Stadtteile und andere Kommunen sind betroffen.
Bei diesem wichtigen Thema für die Allgemeinheit sollten wir endlich aus unserer Teilnahmslosigkeit herausfinden und nicht in Resignation verfallen. Jeder sollte sich angesprochen fühlen.
Karin Sauerwein
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Rubrik: Leserbriefe
06.04.2018
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