Ziel der Umgebungslärm-Richtlinie ist, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Um dies zu erreichen, wird zunächst die Lärmbelastung rechnerisch ermittelt und grafisch dargestellt (Lärmkartierung). Auf Grundlage dieser Lärmkarten werden dann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt, die Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung enthalten.
Solche Lärmaktionspläne bestehen in Hessen für den Straßenverkehr an Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Kfz/Tag sowie in Ballungsräumen mit über 3.000 Kfz/Tag einschließlich der Stadtbahnen sowie des Lärms, der von Industrie-Anlagen ausgeht. In den kommenden Monaten werden zudem alle Hauptverkehrsstraßen in Hessen in einer „Lärmkartierung Plus“ berechnet.
Die Ergebnisse der Lärmkartierungen können auf der Internetseite des Hessisches Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) unter http://laerm.hessen.de eingesehen werden. Betroffene Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften können sich dort über ihre Lärmsituation informieren und später bei der Planaufstellung Ideen einbringen.
In den nächsten Tagen findet beim RP Darmstadt eine Informationsveranstaltung für Vertreter der Kommunen und Landkreise statt. Diese werden dabei über die Ergebnisse der neuen Lärmkartierung und den Verfahrensablauf einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert; zudem wird das neue Online-Beteiligungsverfahren vorgestellt.
(Text/Foto: rp)
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