Der Zoll am Frankfurt Flughafen findet im Reisegepäck leider immer wieder Souvenirs, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt worden sind. Häufig handelt es sich bei den Souvenirs um Exemplare, die weltweit dem Artenschutz unterliegen und deshalb entweder gar nicht gehandelt werden dürfen oder nur unter strengen Voraussetzungen. Werden solche Exemplare widerrechtlich erworben und „exportiert“, kann dies bei der Einfuhr nach Deutschland für den „Importeur“ strafrechtliche Folgen haben.
Nicht nur die Konsequenzen für die Urlauberinnen und Urlauber sind unangenehm – der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen. Waren aus Korallenteilen, Tierhäuten wie Reptilleder, exotische Muscheln, Schnitzereien aus Elfenbein oder exotischen Hölzern sollten deshalb im Zweifel lieber erst gar nicht gekauft werden – dadurch entfiele bei den Einheimischen in den exotischen Herkunftsländern auch der Anreiz, weitere solche „Produkte“ herzustellen und den Auslandsgästen zum Kauf anzubieten.
Wer mit solch kritisch-wachen Augen durch die Welt reist, erspart sich bei der Heimreise aus dem jeweiligen Traumurlaub ein Negativ-Erlebnis und trägt obendrein zum Umwelt- und Artenschutz bei. Unter https://www.artenschutz-online.de informieren das Bundesamt für Naturschutz und der Zoll gemeinsam darüber, worauf bei Reisen in die einzelnen Länder in Punkto Artenschutz zu achten ist und welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie illegalen Erzeugnisse dort den Reisenden angeboten werden könnten.
(Text/Foto: rp)
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