Regierungspräsidium (RP) Darmstadt informiert: Erneut Sibutramin in Schlankheitskapseln gefunden

RP Darmstadt warnt vor gefährlichen Produkten

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt warnt vor neuen Schlankheitsmitteln, die den gefährlichen Wirkstoff Sibutramin enthalten. Der Wirkstoff, der nicht auf der Packung genannt war, wurde in den Produkten „RX-1 Kapseln“, „FX15 Kapseln“ und „Meizi Evolution Kapseln“ gefunden. Es handelt sich um Postsendungen unterschiedlicher Herkunft an Privatpersonen, die vom Zoll am Frankfurter Flughafen sichergestellt wurden.

Die Kapseln sollen Übergewicht oder Fettleibigkeit beseitigen und sind  angeblich rein pflanzlich. Tatsächlich zeigte sich über eine stoffliche Analyse, dass das unerlaubte Sibutramin in unterschiedlichen Mengen beigemischt ist. Der Verbraucher wird also über die wahre Zusammensetzung der Produkte und ihrer Eigenschaften - einschließlich ihrer Risiken – getäuscht, so die Fachleute vom RP Darmstadt.
Neben Sibutramin enthielten einige der Kapseln weitere chemische Wirkstoffe wie Phenolphthalein, das aufgrund seiner potenziell krebserregenden Wirkung nicht mehr als Abführmittel verwendet wird, und sogar Verunreinigungen mit dem Potenzmittel Sildenafil. Dies lasse auf eine mangelnde Sorgfalt bei der Herstellung dieser Produkte schließen.
Sibutramin wurde in der Vergangenheit als Appetitzügler in Medikamenten gegen starkes Übergewicht eingesetzt. Wegen gravierender Nebenwirkungen sind Arzneimittel mit diesem Inhaltsstoff seit 2010 gänzlich vom Markt verschwunden. Der Wirkstoff kann unter anderem Herz- und Kreislaufbeschwerden auslösen.
Wegen möglicher Unverträglichkeiten und häufiger Untermischung nicht genannter gesundheitsgefährdender Substanzen rät das RP Darmstadt grundsätzlich davon ab, angebliche Schlankmacher im Internet zu bestellen und unkontrolliert einzunehmen. Zudem könnten Versender im Ausland für gesundheitliche Schäden nicht haftbar gemacht werden.
Auf seiner Website (www.rp-darmstadt.hessen.de) informiert das RP Darmstadt über alle Arzneimittel, die es wegen undeklarierter Wirkstoffe als bedenklich einstuft - auf der Homepage des RP in der Suchmaske einfach „Arzneimittel aus dem Internet“ eingeben. (Text/Foto: RP)

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