Regierungspräsidium warnt: Abwehrsprays schlecht gekennzeichnet

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat 13 Mittel zur Gefahrenabwehr getestet - davon waren 12 unvollständig oder fehlerhaft gekennzeichnet; bei zwei von ihnen bestand sogar der Verdacht, dass Gesundheitsgefahren nicht richtig deklariert wurden. Auch die Sicherheitsdatenblätter, die in den Geschäften vorzuhalten sind, waren durchweg mangelhaft. „Bei allen Herstellern ist Verbesserungsbedarf vorhanden“, fasst das RP zusammen.

Hintergrund der Kontrolle waren die zuletzt steigenden Verkaufszahlen. Außerdem gelten seit dem vergangenen Jahr neue Kennzeichnungsregeln. Eine rot umrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund warnt vor Gefahren bei der Anwendung der Stoffe. Das RP Darmstadt weist darauf hin, dass die Abwehrmittel für den Anwender mit Mindestangaben für den Gebrauch versehen sein müssen. Das Produkt sollte außerdem in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. „Über die sichere Anwendung werden Kunden nur in ausgewiesenen Fachgeschäften beraten“, sagen die Experten vom RP. Auf dem Markt werden heute neben Pfeffer- und Reizgas-Sprays (CS/CN) schließlich Mittel in den unterschiedlichsten Varianten (Gel, Schaum) angeboten. Mittlerweile finden die Verbraucher neben Spraydosen auch Pistolen im Sortiment, aus denen Reizstoffe abgeschossen werden können. Für alle gelten allerdings dieselben gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben, so das RP Darmstadt. (Text: CS, Regierungspräsidium Darmstadt)

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