Eilantrag beim Verwaltungsgericht sieht erneute Schließung der Hallen vor

Nachdem die Hallen Hergershausen und Sickenhofen die Klippen der Babenhäuser Lokalpolitik umschifft haben, ziehen abermals dunkle Wolken auf. Das Verwaltungsgericht Darmstadt befasst sich wegen eines Eilantrages mit dem Brandschutzkonzept aus dem Jahr 2008.

Es war wohl nur ein kurzes Aufatmen als nach der vergangenen Stadtverordnetenversammlung (23.) eine große Mehrheit der Parlamentarier die eingeschränkte Nutzung der Hallen in Hergershausen und Sickenhofen wieder ermöglichte.

Nun kam für alle Beteiligten der unerwartete Schock. Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Darmstadt sorgt in der Diskussion um die brandschutztechnische Sanierung der beiden Hallen für einen  weiteren Paukenschlag: Die Hallen müssen wieder geschlossen werden.

Hintergrund: Der „Verband für Gutachter und vereidigte Sachverständige“ reichte beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Eilantrag ein, der die erneute Schließung der Hallen in Hergershausen und Sickenhofen vorsieht. Der bundesweit tätige Dachverband sieht die Regeln im Umgang mit dem im Jahr 2008 erstellten Brandschutzkonzept verletzt und moniert die Nichtbeachtung der dort festgestellten Mängel. Auch die erneute Begehung der beiden Hallen, ohne einen öffentlich bestellten Gutachter oder zertifizierten Sachverständigen, wird kritisiert und die dort gefassten Ergebnisse deutlich in Frage gestellt.

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag am gestrigen Freitag stattgegeben und dies hat zur Folge, dass bis zur Verhandlung (nach den Osterferien, voraussichtlich am 25. oder 26. April) die Hallen geschlossen werden und keinerlei Nutzung mehr erfolgen darf. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Schulträger, die Stadt Babenhausen als Eigentümer und die Sicherheitsbehörden (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz) wurden hierüber am Freitag Mittag in Kenntnis gesetzt.

In den Osterferien finden keine Sitzungen des Babenhäuser Magistrates statt, aber nun wird angedacht ob man kommende Woche eine Sondersitzung einberuft, um die neuen Sachverhalte zu erörtern. Auch wird die Einschaltung eines juristischen Beraters erwogen, um gegen den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Einspruch zu erheben. Aufgrund der Osterferien findet zur Zeit kein Schulsport statt und auch die Vereine bieten nur ein eingeschränktes Sportprogramm an, daher bestehe augenblicklich kein akuter Handlungsbedarf – war eine erste Stellungnahme aus dem Babenhäuser Rathaus. Daher werde man  sich wohl voraussichtlich sofort nach den Ferien zusammensetzen um das weiter Vorgehen umgehend zu besprechen und der Schule bzw. den Vereinen eine für alle befriedigende Lösung anbieten zu können.    hz

 

Kommentare

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01. April 2017 - 20:56

Eilantrag

An die BZ
Wenn das ein Aprilscherz sein sollte, wo ist denn dann die lustige Komponente versteckt? Oder werden Fake News bei der BZ künftig zur Regel und "Scherze" erkennt man nur am Datum? Vielleicht klären Sie rasch auf.
Gast

01. April 2017 - 20:05

der war gut

...April, April.



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