Das Gutachten über den Brandschutz datiert vom Februar 2009, hat Jahrelang bei der Bürgermeisterin in der Schublade gelegen und nichts ist geschehen. Herrn Knoke für die lasche Abwicklung verantwortlich zu machen ist absurd und deplatziert, er muss nun die Fehler seiner
Vorgängerin in Ordnung bringen und den Karren aus dem Dreck ziehen. Die Ausführungen von Herrn Weber über die Sicherheit in den Hallen ist völlig überzogen, genauso die Schließung.
Das Bürgerhaus in Hergershausen wurde 1994 umgebaut und der Brandschutz nach damaligen Stand ausgeführt. Das Gutachten des Ing.-Büro Pätzold weist nur auf die Nachbesserung des Brandschutzes hin und die Stadt muss, sobald die Mittel vorhanden sind, für die Ausführung sorgen. Wir haben jahrelang das Bürgerhaus benutzt und kein Mensch ist zu Schaden gekommen und es hat nie eine Gefahr für unsere Kinder und Bürger bestanden.
Das sind alles nur Scharmützel einiger Politiker, die sich profilieren wollen und die Bedürfnisse der Allgemeinheit und der Vereine ignorieren. Ich hoffe, dass die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 23. zu einer für die Allgemeinheit tragfähigen Lösung kommen, damit das Vereinsleben in den beiden Ortsteilen weiter gehen kann.
R. Beck, Hergershausen
Zu: Leserbrief Von M. Weber, Babenhäuser Zeitung vom 16. März / Hallenschließung.
Kommentar von Herr Beck zu Hallenschließung
Herr Beck,
Expertern wie Sie braucht das Land. Alles gut nur weil bisher nichts passiert ist? Da kann man nur staunen!
Vielleicht denken Sie in einer ruhigen Minute nochmal darüber nach.
Bis dahin.
Ein staunender Gast
H. Beck so einfach ist es nicht!
Sehr geehrter H. Beck ich habe volles Verständnis das Sie aus Sicht der Hergershäuser Vereine so emotional reagieren. Aber es hilft gar nichts dabei die konkreten Sachverhalte und Handlungsweisen der verantwortlichen Personen zu ignorieren und sogar noch zu verharmlosen.
H. Beck ich möchte ihnen die Definition und die Konsequenz daraus noch einmal verdeutlichen.
Ein Sachverständiger/ein Gutachter hat die Sachverhalte festgestellt.
(Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.)
Dieser hat im Ergebnis, im Resümee seines Gutachtens die Gefährdung festgestellt.
(Eine Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, dass ein Schutzgut (Person, Tier, Sache) räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, etwa zu einer Verletzung, Erkrankung, Tod, Funktionseinbußen oder Funktionsverlust.)
Um dies zusammen zu fassen war es bezogen auf den Brandschutz und der technischen Beurteilung der Bausubstanz der Hallen, die Hauptaufgabe des Sachverständigen / Gutachters ein, fachlich qualifiziertes Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem er über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügt.
Dieses ist oft nötig, um einen Sachverhalt eindeutig klären zu können und eine eindeutige Aussage der Nutzung der Sache festzustellen.
Der Sachverständige / Gutachter unterstützt jedoch nur die Entscheidungsfällung, der in dieser Sache verantwortlich handelten Personen, diese haben das Gutachten selbstständig zu verwerten und zu würdigen.
Ein erstelltes Gutachten ist daher für die Schlussfolgerungen, die daraus zu beschließenden Maßnahmen, nicht verbindlich
Es zeigt aber im Ergebnis die Schwere und Eindeutigkeit des Handlungsbedarfes, hier des Handlungszwangs, auf.
Die verantwortlichen Personen und Gremien haben seit 2008 nichts bzw. unzureichend gehandelt und selbst als sich der Erklärungs- und Entscheidungsbedarf ab Januar 2017 zuspitzte, so gut wie nichts aus eigenem Antrieb getan.
H. Beck sie können natürlich eine andere Schlussfolgerung und ihre eigene Einschätzung der Gefährdung durch den fehlenden, unzureichenden Brandschutz ziehen, das habe ich ja für mich in einer anderen Weise auch getan.
Nur H. Beck sie treffen dies ja nicht nur für sich alleine, sie binden da ja andere Nutzer, die Kinder, Jugendliche, etc. im Verein mit ein und dann würde ich mir es genau überlegen so zu handeln oder nicht.
Mir vorzuwerfen, wie sie schreiben, die Bedürfnisse der Allgemeinheit und der Vereine zu ignorieren, das ist hier schon, um es moderat auszudrücken, heftig. Aber es betrifft mich ja nicht, ich bin ja kein Politiker, ich äußere mich ja nur als politisch interessierter Bürger.
Noch zur Ergänzung: Bei der StvV am 23.03.2017 hat der BGM, H. Knoke, eine Magistratsvorlage als Beschluss durchgebracht, die dem Magistrat eine Entscheidung zur Teilöffnung der Hallen ermöglichen soll. H. Beck da hat er u. a. eine Formulierung hinein geschrieben das nur „Ortskundige“ Nutzer das Betreten der Hallen ermöglichen soll. Sachlich ist dies ein Nonsens, aber rechtlich kann es brisant sein, denn es schiebt die Verantwortlichkeit, (ob ganz oder nur teilweise?) des Betretens der Hallen den Vereinen, den Nutzern zu! Auch der Beschluss eines gutachterlichen Nachweises vor der Wiederaufnahme der Nutzung (auch der eingeschränkten) wird jetzt ignoriert. Die Aussagen des Kreisbrandinspektors sind hier ungenügend, dies bestätigte selbst H. Knoke in seinem Redebeitrag.
H. Beck denken sie darüber nach bevor sie versuchen verantwortliche Personen, hier den BGM (aber sie können ja mal H. Sahm und H. Grimm mit einbeziehen), aufgrund ihrer Unterlassung in der Sache, bereits zu Beginn der Schadensbegrenzung für die Stadt zu entlasten.
Herr Beck, so einfach ist es nicht
Sehr geehrter Herr Weber, herzlich Dank für Ihren überaus exzellenten Kommentar. Die Hergershäuser Bürger, die am Donnerstag der Stadtverordnetensitzung beiwohnten, haben meiner Meinung nach, völlig eigennützig und egoistisch ihren Kopf durchgesetzt. Sie bekamen überdies von ihrem Ortsvorsteher Rückendeckung und bejubelten dies gebührend mit Applaus. In der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2017 wurde folgendes beschlossen: „Der Magistrat wird aufgefordert, die MHZ Sickenhofen sowie das Bürgerhaus Hergershausen unverzüglich und so lange zu schließen oder die Schließung zu veranlassen, bis die sichere (auch eingeschränkte) Nutzung der Objekte wieder möglich ist und dies v o r erneuter Nutzung gutachterlich nachgewiesen wurde“. Wie man der örtlichen Presse entnehmen konnte, (Es darf wieder geturnt werden…..) wird die Halle unverzüglich für Gruppen bis zu 50 Personen wieder freigegeben , obwohl noch keinerlei Maßnahmen umgesetzt und keinerlei Mängel beseitigt wurden. Bezüglich der erlaubten Personen möchte ich ergänzend bemerken, dass anlässlich einer Veranstaltung in Hergershausen, - vor dem Hintergrund der bekannten Mängel und gem. gesetzlicher Vorgaben- lediglich nur noch max.199 Besuchern/Gästen Zugang zu dem Bürgerhaus gewährt wurde. Verantwortliche dieser Veranstaltung ignorierten einfach dieses Verbot und widersetzten sich den Anweisungen der Feuerwehr, indem man die zulässigen 199 Karten abgab und die restlichen Tickets einfach beseitigte/zerriss. Toll!!!! Ob man sich hier der Tragweite überhaupt bewusst war? Hoffen wir weiterhin, dass nichts passiert. Was mich ebenfalls in der Stadtverordnetenversammlung beunruhigte ja bestürzte, ist, dass der Ergänzungsantrag der CDU, demzufolge dem Magistrat für die Situation in den Hallen die volle Verantwortung auferlegt wurde, keine Mehrheit fand.
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