Um was geht es?
Für die Planung und Kostenermittlung der angedachten Sanierungsmaßnahmen für die 1971 erbaute und 1989 erweiterte Mehrzweckhalle (MZW) Sickenhofen beauftragte der Magistrat der Stadt Babenhausen im Jahre 2008 ein Fachbüro für vorbeugenden Brandschutz mit der Analyse des brandschutztechnischen Zustandes der Halle sowie der Erstellung eines entsprechenden schriftlichen Zustandsberichtes (Schwachstellenanalyse bzw. brandschutztechnisches Gutachten).
Bezüglich des brandschutztechnischen Zustandes der MZH Sickenhofen kam der Gutachter in seinem Gutachten vom 11. März 2008 zu einem vernichtenden Urteil: „Im Rahmen der Schwachstellenanalyse wurden für das Gebäude erhebliche Mängel festgestellt. Die bestehenden brandschutztechnischen Mängel stellen eine konkrete Gefährdung der Nutzer und der Betriebssicherheit dar.“
Wie gesagt, das war im Jahre 2008!
Der Gutachter kommt also schon 2008 zu dem Ergebnis, dass hier erhebliche brandschutztechnische Mängel vorliegen, Mängel also die so gravierend sind, dass sie eine konkrete Gefährdung für die Nutzer und die Betriebssicherheit darstellen. Es geht hier also nicht um eine theoretisch mögliche bzw. abstrakte, sondern, so das Gutachten, um eine ausdrücklich konkrete Gefährdung der sich die Personen/Nutzer in der Halle ausgesetzt sehen.
Und was wurde bis heute (2017) unternommen um diesen gefährlichen Zustand zu beseitigen? So gut wie NICHTS.
Die Halle befindet sich demnach heute, also acht Jahre später, immer noch in dem gleichen brandschutztechnischen Zustand wie 2008.
Und was haben die Verantwortlichen all die Jahre getan?
Das muss man sich wirklich fragen, wenn man bedenkt, dass sie, die Verantwortlichen und alle die um den Zustand der Halle bzw. um das Gutachten aus dem Jahre 2008 wussten, es all die Jahre zugelassen haben, dass die Halle in fast uneingeschränktem Umfang in vielfältiger Weise und intensiv von Vereinen für Veranstaltungen und Sport genutzt wurde und auch heute noch genutzt wird. Wussten die Nutzer, wussten die Menschen, die sich all die Jahre in der Halle aufgehalten haben um das im Gutachten festgestellte Gefährdungspotenzial? Hatte man es ihnen vorher gesagt? Hatte man sie informiert?
Haben die Verantwortlichen all die Jahre gehofft, dass schon nichts passieren wird? Wurde die Feuerwehr Babenhausen von den Verantwortlichen über den Inhalt des Gutachtens in Kenntnis gesetzt? Und wie ist es um den brandschutztechnischen Zustand der übrigen Liegenschaften der Stadt Babenhausen wie Bürgerhäuser und Hallen bestellt?
Beim Schreiben dieses Leserbriefes wurde ich auf zwei Feststellungen aus Urteilen von Verwaltungs-bzw. Oberverwaltungsgerichten aufmerksam gemacht, die ich Ihnen, sehr verehrte Leser, nicht vorenthalten möchte: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.“ Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (5K 1012/85 vom 14.11.1985)
„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ Oberverwaltungsgericht Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987)
Dass bisher nichts passiert ist, ist in der Tat ein Glücksfall. Ein Glücksfall ist auch, dass die Verantwortlichen noch immer „nur“ Verantwortliche sind und nicht zu Schuldigen wurden.
Ein sehr besorgter Bürger dieser Stadt,
Wolfgang Heil
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