Während 2015 knapp 100 Anträge von Briten gestellt wurden, waren es im vergangenen Jahr 628 Anträge. Allein seit der Volksabstimmung über den EU-Austritt Großbritanniens („Brexit“) haben 521 britische Staatsbürger Einbürgerungsanträge beim RP Darmstadt gestellt. Anders als im Vorjahr rangiert Großbritannien damit an dritter Stelle – noch vor klassischen Herkunftsländern wie Polen, Serbien oder Kroatien.
Mit Abstand die meisten Anträge gab es – wie im Vorjahr – von Menschen aus der Türkei (13 Prozent). Unter den ersten zehn Ländern rangieren ferner erneut die EU-Staaten Italien, Kroatien, Polen und Rumänien - insgesamt 30 Prozent aller Antragsteller waren EU-Bürger, wie schon 2015. Auch der EU-Beitrittskandidat Serbien sowie Marokko, Afghanistan und Pakistan sind erneut unter den „Top 10“ vertreten.
Das RP Darmstadt war im vergangenen Jahr mit knapp 9000 ausgestellten Urkunden auch wieder für den Großteil der Einbürgerungen in Hessen verantwortlich. Bei den 2016 erfolgten Einbürgerungen spiegelt sich der Anstieg der Anträge von Personen mit britischem Pass noch nicht vollständig wieder, weil nicht über alle Anträge im Jahr der Antragstellung entschieden wird.
An der ersten zentralen Einbürgerungsfeier des Landes im Hessischen Landtag nahmen zahlreiche frisch Eingebürgerte aus dem Regierungsbezirk Darmstadt teil. Sieben von ihnen erhielten auf der Bühne ihre vom RP ausgestellte Einbürgerungsurkunde. Die Feier war der vorläufige Höhepunkt der im vergangenen Oktober gestarteten Einbürgerungskampagne, mit der das Land Hessen für die deutsche Staatsbürgerschaft wirbt.
In diesem Jahr haben bereits 387 Briten eine Einbürgerung beim RP Darmstadt beantragt – Tendenz weiter stark steigend. Solange Großbritannien der EU angehört, können Briten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen – dies hat in den vergangenen Monaten zu dem „Run“ auf die deutsche Staatsangehörigkeit geführt.
Hintergrund: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist seit Jahren die größte Einbürgerungsbehörde in Deutschland. Sie entscheidet über alle Anträge aus dem Regierungsbezirk Darmstadt mit seinen knapp 4 Millionen Einwohnern, einschließlich der Stadt Frankfurt. Die Einbürgerungsanträge werden von den Kommunen am jeweiligen Wohnsitz der Bewerber oder – wenn die Gemeinde weniger als 7.500 Einwohner hat – den entsprechenden Kreisen entgegen genommen und von diesen an das RP zur Entscheidung weiter geleitet. (Text / Fotos: rp)
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